Tochter möchte zu Opa ziehen. Was beachten?
Hallo
Meine Tochter ist 19 Jahre alt und in der Ausbildung . Sie würde gerne zu ihrem Opa ziehen. Er hat ein Zimmer frei. Die Oma ist letztes Jahr gestorben und er ist so alleine. Und sie hätte da mehr Ruhe, da sie Wechseldienst hat (hier sind zwei jüngere Geschwister) Er wohnt zur Miete und das dort seit über 30 Jahren.
Muss der VM zustimmen oder reicht es, wenn der Opa diese Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt? Wir sind ein bisschen überfragt ;-)
lg
7 Antworten
Opa muß die Zustimmung des Vermieters einholen.
Ob Enkelkinder als nahe Familienangehörige, die auch ohne Zustimmung des VM einziehen dürfen, zählen kann ich jetzt nicht sagen. Informiert werden müßte in dem Fall der VM trotzdem.
Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Opa ausstellen. Da er Mieter ist muß er darin Angaben zum Eigentümer machen.
Was sind nächste Angehörige?
Das sind in jedem Fall die Ehegatten, die Kinder, Nichten und Neffen sowie auch Hausange-stellte und möglicherweise das Pflegepersonal für den Mieter selbst. Ebenfalls gehören dazu die Geschwister des Mieters sowie die Eltern des Mieters.
Die Gerichte haben vereinzelt auch entschieden, dass ein Schwiegersohn wie auch die Tochter und die Enkelkinder sowie der Schwager aufgenommen werden darf, wenn eine persönliche enge Bindung bestehen würde.
http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angeh%C3%B6rige/besuch
In diesem Fall handelt es sich um eine Untervermietung. Dazu muss der Vermieter des Opas die Zustimmung geben.
lg Lilo
In diesem Fall handelt es sich um eine Untervermietung.
Nur weil die Enkeltochter zum Opa zieht muß es nicht gleich Untervermietung sein.
Wenn die Tochter dort dauerhaft einzieht, muss der Vermieter informiert werden.
Schau mal hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/angehoerige-des-mieters.html
Das müsst ihr dem Vermieter schon mitteilen. Das ist ja kein Besuch, der nach 2 Tagen wieder abreist. Es entstehen höhere Nebenkosten usw. Ich glaube, das läuft unter Untermiete.
Dem Vermieter mitteilen. Er muss Bescheid wissen, kann aber letztlich nichts dagegen machen, wenn eine enge Angehörige zwecks besserer Betreuung zum Opa zieht. Im Gegenteil, er sollte froh sein darüber, denn damit können z. B. evtl. Aufgaben im Bereich Hausreinigung auch durch die Tochter gemacht werden, wenn Opa nicht (mehr) kann.