Titulierungsankündigung von Infoscore nach unrechtmäßiger Forderung?
Hallo, ich versuche die Geschichte so kurz es geht zu fassen:
Im November letzten Jahres sind wir mit unserem Internetanbieter O2 (Telefonica GmbH und Co OHG) umgezogen. Zu unserem Umzug erhielten wir einen neuen DSL-Router mit der Begründung, der alte sei nicht mehr zeitgemäß. Der Vertrag sollte bis 19.04.2016 laufen.
Ende Januar betrug meine DSL Rechnung anstatt der üblichen knapp 30 Euro, rund 64 Euro. Ich las mir die Rechnung auf dem Kundenportal bei O2 durch und stellte fest, dass das nicht zurücksenden eines DSL Leihgerätes berechnet wurde (mit ca 25 Euro). Ich kontaktiere O2 über den Mitarbeiter-Chat und forderte zu einer korrigierten Rechnung auf und sicherte zu, den Router sofort zurückzuschicken (was ich auch tat). Somit sollte keine Forderung für dieses Leihgerät mehr offen sein. Trotzdem wurde die Rechnung Anfang Februar 2016 über 64 Euro abgebucht. Ich buchte den Lastschrifteinzug sofort zurück und überwies selbst den Teilbetrag, der die DSL Rechnung betraf. Ende Februar wurde mir ohne Vorankündigung das Internet abgestellt. Ich telefonierte mit O2 und forderte auf, meinen Internetanschluss sofort freizuschalten. O2 weigerte sich und ich schickte eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung hin mit der Begründung des Vertragsbruchs. Weitere Rechnungen bezahlte ich natürlich nicht, da ich keinen freigeschalteten Internetanschluss hatte. O2 mahnte mich in der folgenden Zeit mehrmals an, die Rechnungen zu bezahlen. Ich widersprach der Forderung mit der Begründung, es habe keine zeitliche Frist für das zurücksenden des Leihgerätes gegeben, noch eine Kostenaufstellung, wenn man dies nicht tun würde. Meiner Meinung nach handelte O2 aus reiner Willkür. Weiterhin forderte ich O2 auf, von weiteren Belästigungen abzusehen und Klage bei Gericht einzureichen, da ich keinen Cent zahlen würde. Einige Zeit später kamen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Infoscore. Ich Widersprach der Forderung mit ausführlicher Begründung und Beweisen.
Im Auftrag von O2 zum DSL stand lediglich, dass technische Geräte von o2 leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Im nächsten Schreiben von Infoscore sank die Forderung von weit über 100 Euro auf den Grundbetrag von 64 Euro mit der Begründung ich habe das DSL Leihgerät nicht zurück geschickt. Das ist schlichtweg gelogen. Ich habe beide DSL Router an o2 zurück geschickt.
Nun bekam ich eine Titulierungsankündigung von Inkasso. Ist es denn so, dass die Forderung von o2 berechtigt ist? Meiner Meinung nach überhaupt nicht. Unterstützt wird meine Meinung dadurch, dass sich die geforderten Beträge nicht schlüssig zusammen setzten und auch ständig änderten. Erst bis über 100 Euro, dann wieder nur 64 Euro, zuletzt plötzlich wieder weit über 100 Euro, jedoch ohne Positionierung einzelner Kostenpunkte.
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar :)
1 Antwort
Kannst du den Rückversand beweisen? Hast du dir die Paketscheine aufgehoben?
Wenn ja würde ich dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre Behauptung, dass irgendwelche Geräte nicht zurückgesandt worden seien, ist eine dreiste Lüge. Wenn Sie weiterhin diese Lügen vertreten, werde ich die Mitarbeiter ihrer Mandantin und die Mitarbeiter ihres Hauses wegen Nötigung und gemeinschaftlichen Betruges anzeigen. Zudem war die Sperre illegal und ein krasser Verstoß gegen das TKG, weshalb ich zur fristlosen Kündigung berechtigt war. Ansonsten fordere ich nochmals auf: Reichen Sie Klage ein. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen und auch sonst sehen Sie hier keinen Cent. Weitere Drohbriefe beantworte ich nicht mehr, sondern gehe stattdessen zur Polizei."
Irgendwann schläft das dann ein.
Ich sehe auch nicht, dass du etwas verkehrt gemacht hast. Mit diesem Geräte-Rückversand nehmen die 5 Stufen auf einmal und das funktioniert nicht. Du musst korrekt in Verzug gesetzt werden hinsichtlich Rückversand. erst danach darf Geld gefordert werden und dann musst du nochmal mit Geldzahlung in Verzug gesetzt werden. Erst dann kann ein Inkasso eingeschaltet werden.
Einfach den Geldbetrag auf die Rechnung setzen ist Willkür und Blödsinn.
Zudem war die Sperre schlichtweg illegal. Denn ein beanstandender Betrag darf nicht zur Sperre führen und da die 75€ nicht erreicht waren, durfte nichts gesperrt werden.