Tischgrill/Raclette auf dem Balkon erlaubt?

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Grillen auf dem Balkon: welche Vorschriften gibt es?

Die neue Grillsaison hat begonnen und jeder freut sich auf das leckere Steak zum Feierabendbier. Doch wenn die gesamte Nachbarschaft gleichzeitig grillt, ist Ärger oft programmiert. Viele wissen aber auch gar nicht, dass es grundlegende Richtlinien für das Grillen auf dem Balkon und im heimischen Garten gibt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Grillen auf dem Balkon

Grillen auf dem Balkon: Gibt es genaue Vorschriften? Auch Mietshausbewohner möchten im Sommer nicht auf den Grillgenuss verzichten. Wer dann auf dem Balkon den Holzkohlegrill anwirft, macht sich keine Freunde, da der Qualm und Rauch in die Nachbarwohnungen eindringt. Laut dem Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Claus O. Deese gibt es "keine bundesweit einheitlichen Rechtsvorschriften, die regeln, wie oft gegrillt werden darf. Daher gibt es immer wieder Fälle, in denen sich nicht gütlich geeinigt werden konnte, und die Gerichte einschreiten mussten“, erklärt er.

Beim Grillen auf dem Balkon gilt es gewisse Vorschriften zu beachten (Foto: imago)

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gesprochen, wonach im Zeitraum von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbewohner zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden (AZ: 6 C 545/96). Grundsätzlich muss aber so gegrillt werden, dass niemand beeinträchtigt wird. Ein Elektrogrill dient hier als gute Alternative.

Grillverbot in Mietverträgen

Das Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) hat in diesem Zusammenhang allerdings ein Urteil gesprochen, wonach es Vermietern erlaubt ist, per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen zu verhängen. Dieses Verbot gilt sowohl für einen Holzkohle- als auch für einen Elektrogrill. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Allerdings darf ein Grillverbot nicht nachträglich in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Um Ärger mit dem Vermieter und Mitbewohnern zu vermeiden, ist es daher unabdinglich, vor dem Angrillen einen Blick in den bestehenden Mietvertrag und die geltende Hausordnung zu werfen. (Vor- und Nachteile verschiedener Grillgeräte)

TIPPS FÜR EIN PERFEKTES BARBECUE

Was erlaubt ist und was nicht

Gestritten wird hier häufig in den Bereichen Recht zur freien Entfaltung, im Persönlichkeits- und Eigentumsschutz, Nachbarrecht oder Immissionsschutzrecht. Grundsätzlich gilt: Grillen ist erlaubt, aber nur, solange keiner sich beeinträchtigt fühlt. Eine hohe Rauchentwicklung ist deshalb verboten. Beachtet man dies nicht, kann sogar eine Geldbuße fällig werden. Tipp: Qualmentwicklung kann durch die Verwendung von Alufolie oder Grillschalen reduziert werden. Bei großen Feiern können Sie auch einfach Ihre Nachbarn mit einladen. Oft lässt sich so eine Einigung finden, um die Gemüter zu besänftigen. (Sicher grillen: Welche Gefahren drohen)

Und was tun, wenn Sie sich selbst von dauerhaft grillenden Nachbarn belästigt fühlen? Hält sich der Nachbar nicht an die Vorschriften, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Um einen langjährigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte Sie aber in jedem Fall zunächst lieber mit einem persönlichen Gespräch versuchen. Oft lenkt der Nachbar ein und reduziert das Grillen von sich aus.

Weiteres unter:

http://www.t-online.de/ratgeber/heim-garten/terrasse/id_46110810/grillen-auf-dem-balkon-welche-vorschriften-gibt-es-.html

Eine Nachfrage beim Vermieter und du bist auf der sicheren Seite.

wenns kein Kohlegrill etc. ist (also elektrogrill), was bei einem Raclettegrill nicht der fall ist, ist es erlaubt. Bei Kohlegrille (plural von Kohlegrill = Kohlegrille?) entsteht Rauch der vielleicht gefährlich werden kann für deine Nachbarn über dir (Kohlenstoffmonoxid). Bei Elektrogrille (plural?) ärgerst du sie nur mit dem Geruch (das riecht sooo verdammt lecker). Na dann: Guten Hunger!

Du kannst einen Tischgrill/Raclette auch drinnen in der Wohnung verwenden, wieso also nicht auch auf dem Balkon?

johnnymcmuff  08.06.2013, 21:35

Du kannst einen Tischgrill/Raclette auch drinnen in der Wohnung verwenden, wieso also nicht auch auf dem Balkon?

Weil grillen die Nachbarn stören könnte?

In einigen Gemeinden gibt es dazu bestimmte Regelungen, bezüglich grillen auf dem Balkon.

Nur solange sich niemand dadurch gestört fühlt...