Testamentserweiterung

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Nein, das kannst Du nicht (bzw. Du kannst schon, es werden aber entsprechende Streitigkeiten im Erbfall vorprogrammiert).

Du kannst aber ein neues Testament aufsetzen (gleicher Text wie zuvor + Ergänzung).

Handschfitlich, mit Zeugen, die mit unterschreiben und dieses beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegen - deutlich preisweirer als ein erneutes Aufsetzen durch den Notar.

Die nach deutschem Recht gültigen Testamente sind im BGB abschließend aufgezählt. Das sind im wesentlichen zwei Formen, das öffentliche (beim Notar hinterlegt) und das eigenhändige (von vorn bis hinten handschriftliche! ).

Ein maschinenschriftlicher Teil mit handschriftlicher Ergänzung, der nicht beim Notar hinterlegt wird, entspricht keiner dieser Formen. Wäre also vermutlich kein gültiges Testament, mit der Wirkung, dass die unverändert beim Notar liegende Fassung das letzte gültige Testament wäre.

Willst Du dieses Risiko eingehen, um ein paar hundert Euro zu sparen?

Eine Sparmöglichkeit wäre, wie jemand anderes schon erwähnte, das gesamte Testament samt der gewünschten Änderung von Hand abzuschreiben. Also ein neues eigenhändiges Testament verfassen. Dabei die Formvorschriften des Par. 2247 BGB beachten. Dann besteht aber immer noch die Gefahr, dass dieses Testament im Todesfalle nicht gefunden wird. Versehentlich oder vorsätzlich.

Grundsätzlich gilt das letzte gültige Testament. Gültig ist ein Testament, wenn es entweder notariell oder handschriftlich ist.

Mit Kombinationen kenne ich mich gar nicht aus, aber wenn du ein neues Testament machst, indem du nochmal das alte abschreibst (oder darauf referenzierst) und das neue ergänzt, dann sollte es schon passen.

Nächste Frage, wie viel Streit erwartest Du denn um dein Testament... wenn du eh erwartest, dass alle es abnicken, dann würde ich es so machen, wenn du viel streit erwartest, dann würde ich es ganz wasserdicht beim Notar machen, der ja auch alle "Nebenregelungen" kennt und berücksichtigen kann.

user1074  29.11.2011, 09:32

Zu den Kosten ... es gibt beim Notar einfache und doppelte Gebühren, ich weiß gerade nicht, was ein Testament kostet, aber hier ist die Gebühren-Tabelle:

http://www.kanzlei-glinde.de/notar/notarkosten/kostentabelle.html

für 300.000 stehen da 507 Euro drin... kommt mir gerade sehr günstig vor, das wären ja eher 0,15 % als die vom "Kollegen" erwähnten 1,5% ... aber das mit Notargebühren ist gesetzlich geregelt.

TomRichter  29.11.2011, 09:40

wenn du eh erwartest, dass alle es abnicken, dann würde ich es so machen,

Würde ich aus zwei Gründen nicht machen.

Zum einen kann sich in den Jahren oder Jahrzehnten bis zum Erbfall das Verhältnis zwischen den Nachkommen verschlechtern.

Zum anderen kann es zu Schenkungssteuer führen, wenn ein Nachkomme dem anderen das schenkt, was er gemäss einem ungültigen Testament hätte erben sollen.

Das alles riskieren, um wenige hundert Euro zu sparen?

Ich würde auf jeden Fall zum Notar gehen (kannst dich ja - wie schon hier erwähnt - vorher nach den Gebühren erkundigen), da das Testament im Standesamt in die Testamentskartei eingetragen wird , ebenso auch in die Kartei in Berlin-Schöneberg. So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

du solltest den zusatz schon vom notar beglaubigen lassen, wenn du nicht nach deinem tod erbstreitigkeiten durch testamentsanfechterei haben willst.

ich schlage vor, du rufst einfach beim notar an, und fragst seine sekretärin nach einem kostenvoranschlag