Teppichboden abgewohnt 15 Jahre alt

3 Antworten

Was ihr möchtet und der VM gewährt, sind nun zwei ganz verschiedene Dinge, meint, garnicht beanspruchar :-)

Ausgetauscht meint als Instandhaltungspflicht n. § 563 BGB weder Ersatz durch Laminat noch eine Renovierungspflicht nach Ablauf von 15 Jahren -)

War ein Teppichboden bei Mietbeginn vorhanden und nicht ausdrückliche etwas anderes bestimmt, ist der mitvermietet und nur dann zu ersetzen, wenn er durch bestimmungsgemäßen Gebrauch derart abgenutzt und verschlissen wäre, dass er fadenscheinig, gar rissig einen Mietmangel darstellt.

Der VM mag aber gute Gründe haben, erneut einen Teppichbelag verlegen zu lassen: Geräuschbildung, bessere Akzeptanz der Nachmieter, Langlebigkeit, Komfortwert, ...: Nicht jeder findet Fußkälte, Hall, Oberflächenempindlichkeit usw. genauso positiv :-)

Der VM darf Rückbau in den vermieteten Zustand verlangen, wenn ihr während eurer Mietzeit auf Laminat umsteigen möchtet.

Über einen deratige Renovierung darf man sich natürlich dennoch mit dem VM zu verständigen versuchen; er wird euch schon seinen qm-Preis nennen, den er euch fest zusagt, würde er den abgenutzten Teppich derart ersetzen wollen. Eine schriftliche Zusicherung der getroffenen Vereinbarung wäre eine gute Idee.

G imager761

Prinzi33 
Fragesteller
 22.02.2015, 09:54

Hier sollte ich noch dazu erwähnen, dass wir bei Einzug den Teppichboden erneuert haben und der Vermieter einen Anteil übernommen hat.

Teppichboden abgewohnt 15 Jahre alt

Wie abgewohnt der Teppich ist, können wir nicht beurteilen.

Der Vermieter muss in dann ersetzen, wenn er sehr verschlissen ist oder Verletzungsgefahr besteht.

Hallo, wir wohnen zur Miete und möchten gerne unseren Teppichboden austauschen.

Konnt Ihr gerne auf Eure Kosten machen.

Wir hätten gerne Laminat und würden unseren Vermieter fragen, ob wir das genehmigt bekommen. Welchen Betrag würde der Vermieter pro qm für einen neuen Teppichboden bezahlen. Wir würden dann den Aufpreis übernehmen.

Wenn es nicht notwendig ist muss kein Bodenbelag erneueret werden.

Der Vermieter kann entscheiden weelchen Bodenbelag er will.

Es kommt also auf Euer Verhandlungsgeschickan.

MfG

Johnny

Bei Teppichböden von normaler Qualität in Wohnräumen kann von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen werden (ebenso: AG Dortmund, Urt. v. 26.8.2014 – 425 C 2787/14).

Ein Teppichboden von höchster Qualität hingegen sei nach 15 Jahren verbraucht (AG Wennigsen, Urteil vom 13. November 1986, Az: 9 C 394/86 Quelle: WuM 1987, 258-259).

Du kannst den Bodenbelag auch vom Vermieter tauschen lassen, sobald er verschlissen ist. Wieviel er für neuen ausgeben wird kann dir keiner sagen, da es hier gravierende Unterschiede gibt. Ich hatte zum Beispiel einen Brandschutzteppich in meiner Wohnung mit einem m2 Preis von 140 €.

Spreche mit deinem Vermieter und dann findet man auch eine Lösung.

Prinzi33 
Fragesteller
 22.02.2015, 10:10

Hier sollte ich noch dazu erwähnen, dass wir bei Einzug den Teppichboden erneuert haben und der Vermieter einen Anteil übernommen hat.

bwhoch2  24.02.2015, 08:50

Die Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei. Fragesteller/in ist klar, dass der Vermieter den Teppich erneuern muss. Anstelle von Teppich will man aber Laminat haben.

Normalerweise wird der Vermieter nun ermitteln, wieviel pro m² ein nach seiner Meinung passender Teppichboden kostet und diesen Betrag samt Preis für Verlegung zugestehen, sofern er überhaupt einverstanden ist, dass Laminat verlegt wird.

Welches Preisniveau der Vermieter jedoch für angemessen hält, ist allein seine Sache. Das kann hier keiner wissen.