Telekom Kündigung - Mahnung kurz vorm Verweifeln

7 Antworten

  1. Schadenersatz darf MAXIMAL in Höhe von 50% der Kosten für die Restlaufzeit gefordert werden.
  2. Halte dich fern von Inkassobüros, keine Kommunikation mit diesen führen keine Zahlungen an solche.
  3. Suche eine Schuldnerberatung auf und hole dir Unterstützung von der Familie. Evtl. lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden (Vergleich).
  4. Gepfändet werden darf nur dein Eigentum, nicht das anderer Leute, auch nicht der Familienangehörigen.

Ich würde Dir empfehlen zur Schuldnerberatung zu gehen und Dich dort beraten zu lassen. Wenn die Telekom merkt, dass Du Berater an Deiner Seite hast, werden sie wahrscheinlich eher bereit sein Dir entgegen zu kommen und weitere Ratenzahlungen mit Dir vereinbaren. Wichtig wäre natürlich auch, dass Du Dir wieder ein regelmäßiges Einkommen beziehst.

Abzutauchen ist keine gute Idee. Da Du es ja schon geschafft hast die Spielsucht zu überwinden wirst Du das Schuldenproblem bestimmt auch noch in den Griff bekommen.

Alles Gute.

Falls die Telekom selbst keine Ratenzahlung anbietet (das ganze sollte ausschließlich schriftlich per Post und nicht per Telefon oder E-Mail geregelt werden!), geht die Sache weiter an das Inkassobüro Seiler & Kollegen. Diese senden dir dann eine Zahlungsaufforderung zu. Mit Seiler & Kollegen kannst du selbstverständlich eine Ratenzahlung vereinbaren. Dazu musst du nur dein privaten Finanz- und Wohnverhältnisse offenlegen. Auch ob du Arbeit hast oder nicht und ob du ALG1 oder ALG2 beziehst usw. Einfach nur ehrlich antworten.

Seiler & Kollegen ist auch mit kleinen Raten einverstanden, wenn man sieht, dass du einfach nicht mehr hast, als das, was du angegeben hast. Wenn du aber dort deine Raten nicht mehr zahlst und auch nicht auf Schreiben reagierst, geht das alles weiter an ein Gericht, welches dir zunächst einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid zukommen lässt. Sobald du den Vollstreckungsbescheid erhalten hast, musst du täglich mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen! Dieser wird aber nicht sofort pfänden, sondern erstmal fragen ob und was du zahlen kannst und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn du dann auch diese Ratenzahlung versäumst und nicht reagierst, dann kommt die eidesstattliche Versicherung und ggf. die Pfändung - falls es überhaupt pfändbares gibt. Das ist von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich. Dafür gibt es keine Pauschalaussage, was der GV tatsächlich pfändet und was nicht.

Alles Gute!

PS. Abtauchen musst du nicht. Schulden sind schlimm, aber sie sind nicht der Weltuntergang. Man kann sich vernünftig mit Seiler & Kollegen, aber auch vernünftig mit einem Gerichtsvollzieher unterhalten. So wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus!

PS. Und der Tipp von RalfMuc mit der Schuldnerberatung ist übrigens auch sehr gut! Solltest du auch machen!

kevin1905  09.09.2013, 03:41

Ein Inkassobüro einzuschalten wäre hier rechtswidrig, der Schuldner ist zahlungsunfähig (§ 254 BGB).

GoetheDresden  09.09.2013, 19:27
@kevin1905

Das muss sie/er der Telekom beweisen! Deshalb sagte ich ja: Alles schriftlich! Nicht per E-Mail und nicht per Telefon!

GoetheDresden  09.09.2013, 19:33
@GoetheDresden

Der §254 BGB hat damit übrigens nichts zu tun.

Versuch mal, ob du bei deinen Eltern oder Großeltern gut ankommst und die dir Geld leihen. Bei dir gibt es wohl nichts Pfändbares. Entspann dich. Such dir eine Arbeit und melde Insolvenz an. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, hebe halt die Hand, Offenbahrungseid. Nichts schlimmes, ist halt so. Mach dich nicht verrück. Du versuchst so gut es geht, deine Schulden abzubezahlen und die Insolvenz wird dich irgendwann davon befreien. Abtauchen und vor seinen Problemen flüchten ist keine gute Idee. Alles Gute.

Bei 7 Vertraegen muss da ja schon ein ziemlicher Batzen zusammengekommen sein. Da werden die angebotenen Raten schon recht hoch sein, damit die Telekom sich auch darauf einlaesst. Versuch's halt. Grosse Chancen duerftest du aber nicht haben da die Telekom in solchen Faellen eigentlich als ziemlich hart und konsequent gilt (bzw. deren Anwaelte).

Wahrscheinlich wird die Telekom sich ihre Forderung aber gerichtlich titulieren lassen. Dann kann sie mindestens 30 Jahre lang vollstrecken (lassen) und die ganze Sache wird natuerlich immer teurer (sehr schnell sehr viel teurer!).

Der Gerichtsvollzieher kann deinen Fernseher natuerlich pfaenden, wenn im Haushalt ein weiterer Fernseher vorhanden ist. Er wird dies aber nur tun, wenn es sich um ein Geraet handelt, bei dem eine Pfaendung auch wirtschaftlich einen Sinn macht. Wenn's ne alte Kiste ist, wird er damit nichts anfangen koennen. Ist es aber ein modernes Geraet, das er noch irgendwie zu Geld machen kann, wird es es mitnehmen. Da der Wert der gepfaendeten Gegenstaende sicher nicht zur Begleichung der Gesamtforderung ausreichen wird, wird der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Glaeubigers die Abgabe der Vermoegensauskunft von dir verlangen.

Gut moeglich, du hier um eine Privatinsolvenz nicht mehr herum kommen wirst.

DerCAM  08.09.2013, 04:37

Ergaenzung zur Pfaendung: Bei dem PC koennte moeglicherweise eine sog. "Austauschpfaendung" in Betracht kommen. Wenn es sich bei diesem naemlich um einen recht neuen und besonders gut ausgestatteten handeln sollte, koennte der gepfaendet und dir dafuer ein sehr viel einfacherer zur Verfuegung gestellt werden.