Teil unseres Grundstückes vom Nachbarn benutzt.
hallo an alle,
es geht um folgendes: wir möchten ein haus kaufen (dieses liegt schräg hinter dem meiner eltern, daher kenne ich die gegend sehr gut). nun ist das so, dass das haus an dem wir interesse haben, ein ziemlich großes grundstück hat und ein teil davon haben die alten besitzter mit sträuchern abgesteckt und dort ihre taubenzucht gehalten. nun ist der mann leider verstorben und die frau hat das haus zum verkauf an den makler gegeben (ist zu ihrer tochter gezogen) das haus steht nun seit einem halben jahr leer. und nun hat der direkte nachbar von meinen eltern (sein grundstück grenzt an das grundstück um das es geht), den teil des grundstückes wo vorher die taubenzucht war für sich erklärt und hält dort seine hühner.
nun zu meiner frage: ich weiß also ganz genau, dass der nachbar illegal das grundstück mitbenutzt. wenn ich nun den makler um eine vermessung bete, wer muss diese bezahlen? will nämlich keinen ärger mit den nachbarn, die ich die frau sehr gerne mag nur der mann ist eigenartig.. aber es sind ca. 1,5 m x 5 m die vom grundstück mitgenutzt werden.
vielen dank schonmal für die antworten.
12 Antworten
Ist denn überhaupt eine Vermessung erforderlich? Theoretisch sind doch die Grundstückgrenzen mit Grenzsteinen gekennzeichnet und schon im Kataster eingetragen. Danach kann man gehen.
Wenn der Mann so eigenartig ist, könnte es aber sein, dass es trotz allem Recht, in dem Du anscheinend bist, Ärger gibt... Ein leidiges Thema...
Du brauchst keinen um eine Vermessung bitten und Kosten entstehen auch keine!
Wende Dich ans zuständige Katasteramt. Dort exestieren Vermessungsunterlagen. Mit diesen Unterlagen könnte man nach den Grenzsteinen suchen.
Deutschland fürhrt so genau Buch, dass eigentlich alle Grundstücke irgendwann schon mal vermessen wurden.
Viel Erfolg
es gibt bestimmt Lagepläne vom Grundstück und auch Grenzsteine. Da muss man nicht unbedingt neu vermessen. Ein Makler macht das auch nicht, sondern ein Vermessungsbüro. Ihr könnt doch den Nachbarn erstmal schriftlich auffordern, den Teil des Grundstücks "zu räumen" bzw. nachzuweisen, dass das sein Grund ist...
Na, also wenn du das Grundstück willst, sollte der Makler auch dafür sorgen, dass du bekommst, was du bezahlst.
Das Grundstück muss doch schon mal vermessen worden sein und diese Daten muß doch das zuständige Katasteramt haben. Warum also noch mal vermessen. Also besorgt man sich einen Plan beim Katasteramt und dann kann man den illegalen Nutzer eine kurze Frist setzen, das Grundstück incl. ebentueller Bebauung zu räumen. Dafür muss das man das Grundstück aber erst mal erworben haben.