Taschenkontrolle erlaubt?

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Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc. einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.

Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine derartige Grundlage besteht im Rahmen der repressiven Strafverfolgung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) für Polizeibedienstete und Staatsanwaltschaft nur unter der strengen Anforderung, dass ein solches Vorgehen nach § 105 StPO durch einen Richter, oder bei Gefahr im Verzug, durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wurde. Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr darf die Polizei nach § 39 des Polizeigesetzes eine Person auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen.“ Waffen und Drogen erfüllen diese Grundlage.

Für Lehrer gibt es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Durchsuchung nicht. Daher kann ein Lehrer die Sachen eines Schülers nur mit dessen Einverständnis durchsuchen.

http://www.postpla.net/namen-gesetzes/taschen-klassenfahrten-durchsuchen.34100.html

Monkey866 
Fragesteller
 13.10.2010, 14:07

Eine frage noch was wäre so ein ''Begründeter Fall''

Niemand darf einfach so Taschenkontrollen durchführen. Das ist ausnahmslos nur der Polizei oder anderen Personen mit hoheitlichen Aufgaben (Zoll z. B.) und einem berechtigten Grund vorbehalten.

Hat Jemand einen Grund für eine Taschenkontrolle, muss die Polizei gerufen werden.

es kommt wohl keiner einfach so darauf eine taschenkontrolle zu machen. ausser der polizei darf es keiner, aber wer gründe hat eine haben zu wollen, der wird genau die rufen und die kontrolliert dann...zb kaufhausdetektive, sicherheitspersonal usw. Leher selbst nein, sie können aber auch die Polizei rufen wenn sie meinen es sei notwendig

Die Polizei darf Dich durchsuchen, bzw. Deine Taschen. Dein Lehrer darf das nicht. Wenn Du Dich weigerst, muss er die Polizei rufen. Auf Veranstaltungen kannst Du es Dir überlegen, wenn Du reinwillst-bist Du mit den AGB's einverstanden und somit darf Dich der Sicherheitsdienst abtasten und in Deine Tasche oder den Rucksack gucken. Wenn Du nicht zustimmst, kommst Du halt nicht rein.

Die einzigsten die Taschenkontrollen durchführen dürfen ist die Polizei.

An Disco's wirds auch gemacht, denn sonst kommst du nicht rein, da die Türsteher sonst gebrauch von Hausrecht machen!

Lehrer dürfen sowas absolut gar nicht!