Tagelöhner- erlaubt?
Hallo,
darf man als Tagelöhner arbeiten, z.B. nur für einzelne Projekte oder eine befristete Zeit? Nicht aber als Selbstständiger mit Gewerbeanmeldung, sondern immer als Arbeitnehmer.
Ist dieses erlaubt? Des weiteren ist es erlaubt, wenn man seine Arbeitskraft als Tagelöhner im Internet, zum Beispiel über eine eigene Homepage anbietet oder kann dies bereits als Scheinselbstständig gelten?
Danke bereits, für die Antworten.
3 Antworten
Klar geht das. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber Dich als Arbeitnehmer anmeldet und die Steuern gezahlt werden. Da ist es egal ob es Tage, Wochen oder Monate sind.
Klar kann man als Tagelöhner arbeiten. Schau die im sommer einfach mal die vielen Erntehelfer an.
Solange du brav deine Steuern zahlst, wird keiner was wollen!
Ja, aber als Arbeitnehmer. Mir geht es hauptsächlich darum, ob sowas als Scheinselbstständig ausgelegt werden kann.