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Suche meinen Vater - darf mir das Einwohnermeldeamt (die Stadt weiss ich) die Adresse mitteilen?

gefragt von HabedieehreservHabedieehreserv am 15.06.2009 um 0:59 Uhr

Ich habe meinen Vater das letzte Mal vor 22 Jahre gesehen und weiss nicht mehr wie er aussieht (damals war ich 8). Hab auch kein Foto. Von daher würde ich ihn gerne einmal sehen - am besten ohne mich zu erkennen zu geben. Das würd ich scho hinkriegen.

Aber da ich nur die Stadt weiss in der er wohnt, frage ich mich ob mir das Einwohnermeldeamt die Strasse mitteilen wird, wenn ich denen schreibe um was es geht. Ich weiss dass es geht wenn man ein rechtliches Interesse hat und das nachweisen kann;aber das hab ich ja nicht.

Weiss hier jemand Bescheid ??? Vielen Dank schon mal.


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19sunny89
beantwortet von 19sunny89 am 15. Juni 2009 01:01
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hm also ich bin mir da auch nicht sooo sicher aber ich glaub die daten da sind für unsereiner unzugänglich =( falls es aber doch klappt würd ich mich riesig für dich freuen..hab das selbe problem ..aber noch nicht den mut gefasst so wie du =) also vieel vieel glück :D glg


anonym
beantwortet von selina33 am 15. Juni 2009 01:01
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ja wenn du ihnen deine sache erklaerst sind sie hilfsbereit nur du musst so viel ich weiss 5 euro bezahlen fürs drucken..viel glück und nehme deinen personalausweis mit

Kommentar von Simple_avatar2smallHabedieehreserv am 15. Juni 2009 01:02

Ich werd es mal versuchen und vorher einfach mal beim Amt anrufen - hab immerhin 100 km zu fahren. Danke


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 15. Juni 2009 01:03
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Die Einwohnermeldeämter geben gegen eine geringe Gebühr einen Teil der Daten heraus.

Jeder kann, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen, gegen Zahlung der Gebühr (unter 10 Euro) die Adresse anfordern. Dazu muss man allerdings möglichst genaue Angaben machen (z. B. alle Namen, Geburtsdatum, letzte bekannte Adresse o. ä.)

Ich habe solche Auskünfte schon oft erhalten, auch über völlig Fremde. In einigen Städten kann man diese Auskünfte sogar im Internet beim dortigen Einwohnermeldeamt anfordern.

Begründen muss man diese Anfrage nicht.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 15. Juni 2009 01:03
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Ja auf das muss sie sogar, nimm aber vorsichtshalber deine Geburtsurkunde mit und es kostet 4-6 Euro.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. Juni 2009 01:05
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''Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann.''

http://www.einwohnermeldeamt.de/


Kommentar von Simple_avatar2smallHabedieehreserv am 15. Juni 2009 01:08

Supi - danke schön.


konny27
beantwortet von konny27 am 15. Juni 2009 01:02
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Das machen sie,wie willst du sonst an ihn ran kommen


anonym
beantwortet von tucan am 15. Juni 2009 01:07
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Hast Du schon mal im Telefonbuch nachgeschaut?

http://www.dastelefonbuch.de

Habe gerade vor einigen Tagen für einen Bekannten hier in Südamerika, dadurch wieder Kontakt zu früheren Freunden in Mainz herstellen können. Er konnte mir auch nur Vor- und Nachnamen sagen, aber zum Glück waren die Nachnamen keine Meyer, Schulze oder Lehmann. So das ich fündig geworden bin. Er hat sich wahnsinnig darüber gefreut und ich natürlich auch :)


anonym
beantwortet von Destinys09 am 15. Juni 2009 01:08
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Wenn dud en vollen Namen hast und die Stadt/Ort in der er wohnt, würde ich es mal bei www.dasoertliche.de probieren, die Auskunft anrufen oder mich über Leute in der Stadt vorarbeiten


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