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Sturz nach Vollnarkose im Krankenhaus

gefragt von Arifaj am 29.06.2008 um 0:43 Uhr

Ich wurde vergangenen Montag unter Vollnarkose operiert. Nach der Op wird man ja in den Aufwachraum gebracht. Dort bin ich , natürlich noch unter Narkose, aus dem Bett gestürzt. Laut einer Patientin , die schon wach war, war keine Schwester da, sowohl keine Gitter am Bett. Bei dem Sturz habe ich mir die 4 vorderen oberen Schneidezähne locker geschlagen, sowohl eine tiefe Bisswunde in der Unterlippe zugezogen. Ich konnte dadurch natürlich nur bedingt essen. Ein paar blaie Flecken gibt es auch noch. Wer kennt sich mit so etwas aus, und kann mir einen Rat geben.


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Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 29. Juni 2008 00:54
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Tja, wenn Du Rechtschutzversichert bist würde ich damit zum Anwalt gehen. Die Sache kann sich zwar über einen längeren Zeitraum hinauszögern aber ich würde das nicht so hinnehmen. Auch in einem Aufwachraum sollte man kontrolliert werden. Hier hat jemand was versäumt. Aufsichtspflicht!


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. Juni 2008 00:46
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Mal lieber hier http://www.recht.de/phpbb/ -> 'Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht' fragen.


asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 29. Juni 2008 00:51
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Wieso hätte man Dich fixieren sollen?

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juni 2008 00:52

Aber Personal muss im Aufwachraum anwesend sein.

Kommentar von Cc150d10bf5416c58686c62d0c8d0c02smallasmakoeln am 29. Juni 2008 00:56

Und hätte man ihn fixiert so wäre die Frage hier gewesen: " Ich bin im Aufwachraum angebunden worden. Ist das nicht Freiheitsberaubung?!"


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 29. Juni 2008 00:48
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Melde dich bei Deiner Krankenkasse.


abibremer
beantwortet von abibremer am 3. Oktober 2008 20:45
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unbedingt zu einem Anwalt- was anderes gibt`s da nicht! Die haben nicht sorgfältig gearbeitet. Ich habe etliche Operationen hinter mir: entweder war ich zum Aufwachen nicht allein im Zimmer oder das Bett hatte ein Gitter. Wer nicht in der Lage ist, sich selbst zu schützen, muß eben beschützt werden- der Einwand mit der <Freiheitsberaubung) ist hinfällig, da ich ja nach dem Aufwachen in der Lage bin den vorhandenen rufknopf am Bett zu drücken


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