Stunden schreiben am Feiertag
Im AV steht eine 40 Stundenwoche. Wenn ich aber regulär eine 7 Tage Woche habe (also 56 Stunden) und dann 2 Tage frei und gehe wieder 3 Tage( also 24 Stunden) und danach habe ich 2 Tage frei und dann fängt es wieder mit 7 Tagen an usw. und ein Feiertag fällt auf einen regulär freien Tag, kann ich da die 8 Stunden trotzdem schreiben? Wenn ich an dem Feiertag arbeiten bin bekomme ich keinen zusätzlich freien Tag, aber Feiertagszuschlag.
Ich hoffe jemand versteht was ich meine und kann mir eine Antwort geben.
Vielen Dank schonmal.
4 Antworten
Bei mir wars immer so, dass zB von 30 Monatstagen die Anzahl der freien Tage (Wochenende, Feiertage, Urlaub...) abgezogen wurde und die restliche Anzahl an Tagen habe ich gearbeitet. Zuschläge dann je nachdem, welche Tage und Schichten es waren...
Aber nur die Tage angeben, die man tatsächlich arbeitet. Alles andere ist Betrug und ein Grund für fristlose Kündigung.
Entgeltfortzahlung erhältst Du für einen Feiertag nur dann, wenn Du an diesem Tag regulär gearbeitet hättest.
Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem Du turnusmäßig frei hast, dann kannst Du Dir für diesen Tag auch keien 8 Studen aufschreiben und der Arbeitgeber muss diesen Tag nicht bezahlen.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG heißt es in § 2 ("Entgeltzahlung an Feiertagen") Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Umgekehrt bedeutet das: Wenn an diesem Tag keine Arbeitszeit ausfällt, weil Du einen sowieso freien Tag (als Ausgleichstag) hast, muss vom Arbeitgeber auch kein Arbeitsentgelt gezahlt werden.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dazu wörtlich
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn also keine Arbeitszeit ausfällt, kann man auch keine Stunden schreiben!
Warum solltest Du für einen Tag an dem Du sowieso nicht arbeiten musst einen Zuschlag bekommen?
Wenn Du ohne Feiertag an diesem Tag gearbeitet hättest, könntest Du die Stunden aufschreiben. Dann müssten sie bezahlt werden (Entgeltfortzahlungsgesetz). Für Tage an denen man nicht arbeiten muss, kann man auch keine Zeiten aufschreiben. Egal ob das ein normaler Werktag, ein Sonntag oder ein Feiertag ist. Wie kommst Du denn auf die Schnapsidee?
Keinen Zuschlag... geht darum ob ich trotzem 8 Stunden schreiben soll oder 0.