Stromleitung angebohrt über Fenster?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine Sache für den Vermieter, denn dort hat eine Stromleitung wirklich nichts zu suchen. Ob es allerdings auch behoben werden muss, weil es dafür gesetzliche Regeln gibt, sei mal dahingestellt. Trotzdem würde ich mal den Vermieter fragen, ob er die Leitung nicht ordnungsgemäß verlegen will.

Ich finde die Frage, WENN sie von Deinem Partner erwünscht ist, komisch. ER kenn nämlich die Normen und Richtlinien, wo und wie man Leitungen verlegen DARF.

Der Vermieter ist für die Beseitigung der falsch installierten Leitung zuständig... Fazitärisch auch für das Wandaufkloppen und Neuverlegen einer Leitung... Wenigstens aber für das Stillegen der hier betroffenen ( brandgefährdenden ) Leitung...

Nach einigem Hin und Her mit der Hausverwaltung, unserem Anwalt, einen Gutachter (Elektriker-Meister) nun das abschließende Urteil:

Es wurden tatsächlich die vorgeschriebenen Installationszonen nicht eingehalten, auch dafür gibt es Vorschriften. Somit muss der Vermieter für den Schaden aufkommen.

Inzwischen wissen wir auch, dass teilweise Kabel quer durch die Wand laufen ( Billig-Sanierung durch Polen). Und damit kann auch kein Elektriker rechnen, um den angelockten Klugscheißern wie z.Bsp. SuicideSquad schonmal den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Als Elektriker sollte er wissen, dass es Prüfgeräte gibt mit denen man feststellen kann, ob in der Wand eine Stromleitung verläuft und das man nicht einfach auf gut Glück losbohrt.

susikaa 
Fragesteller
 02.07.2013, 09:38

Richtig. Und als genau jener Elektriker weiß er auch, dass es sogenannte Installationszonen gibt, an die man sich zu halten hat,um genau solche Unfälle zu verhindern. Und das ist hier nicht der Fall. Außerdem war hier kein Kommentar gefragt, der die abgelaufene Sache an und für sich bewertet, sondern das sich daraus ergebene Problem.

"Im Bereich des Fensters" ist sehr ungenau formuliert.

Ich würde mal sagen, der Bereich des Fensters, wo man Gardinen anbringt ist in etwa im Bereich der Oberkante Fenster / Unterkante Sturz bis rauf zur Decke. In diesem Bereich wurden und werden immer schon Leitungen verlegt. Gibt es ein Gesetz, das das verbietet?

Schon eher gibt es ein "Gesetz", dass man sich vor dem Bohren genau darüber informiert, wo Leitungen verlaufen können. Also kein geschriebenes Gesetz, aber der Verstand sagt einem das. Nun den Vermieter dafür verantwortlich zu machen, halte ich für ein bisschen weit her geholt. Wer einen Schaden verursacht hat, hat diesen auch zu erstatten und genau dafür gibt es die Haftpflichtversicherung. Dann ist das überhaupt keine Frage.