Strom und Gas abmelden

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, gib die Zählerstände bei den Lieferanten an. Gut ist es auch, wenn Du sie ins Wohnungsübergabe Protokoll von Deinem ehemaligen Vermieter aufnehmen lässt, sonst kann es hinterher noch Streit geben.

Wenn du den Anbieter nicht wechseln möchtest, teile ihm mit zu welchen Datum du einen neue Adresse hat. Möchtest du kündigen und in der neuen Wohnung einen anderen Anbieter nutzen, kündige nicht selber, sondern lasse den neuen Anbieter in deinem Auftrag kündigen, so entstehen keine Versorgungslücken.

Ja, wenn Du die Wohnung freigibst/übergibtst solltest Du unbedingt die Zähler ablesen lassen. So lange das nicht geschehen ist, unbedingt den Schlüssel behalten.

die richtige vorgehensweise ist die von Chimpo...

bis auf einen Punkt, den er vergessen hat. dem Vermieter mitteilen, dass du dich abmeldest, so dass er gegebenenfalls die chance hat, sich anzumelden, um einen Lieferungstop zu umgehen. wichtig für den weiterbetrieb von Heizungen. außerdem könnte es sein, dass wenn der zähler ausgebaut wird, ein neuanschluss verweigert wird, ehe der ordnungsgemäße Zustand der Anlage sichergestellt ist. besonders bei Gas sind die da sehr pingelig. und so ne dichtikeitsprüfung geht schon mal in den 3 stelligen bereich...

lg, anna

Das kannst du natürlich machen, solltest das aber dem Vermieter dann auch mitteilen, damit er das dann wieder auf seinen Namen anmelden kann. (Braucht er vielleicht zur Wohnungsbesichtigung.)