Stress mit dem Ex-Vermieter und Ex-Hausmeister
Hallo zusammen,
ich hab ein großes Problem und das nennt sich Vermieter und Hausmeister bzw Ex-Vermieter und Ex-Hausmeister.
Ich weiß nicht genau wie ich das erklären soll, aber ich versuch es einfach mal. Und zwar hab ich von 1 1/2 Jahren in das Mehrfamilienhaus meines ehemaligen Vermieters gezogen. Zuerst hatte ich eine Ein-Zimmer-Wohnung. Dann bin ich in eine Zwei-Zimmer-Wohnung nach 10 Monaten gezogen und die Übernahme für die Ein-Zimmer-Wohnung lief eigentlich ganz glatt. Jetzt bin ich im Dezember letzten Jahres aus der Wohnung ausgezogen und hatte eigentlich auch ein Nachmieter gefunden. Dieser ist am Tag der Wohnungsübergabe abgesprungen. Dabei hatte ich mit dem Nachmieter abgemacht, weil er so ein Stress gemacht hatte, dass er unbedingt noch vor Silvester dort einziehen möchte, dass er die Wohnung weiß streicht ich dafür aber die Farbe bezahle. War er mit einverstanden. Er hatte eine Woche Zeit gehabt dafür und hat nichts gemacht. Am Tag der eigentlichen Übergabe ist er dann halt abgesprungen und ich stand mit nicht gestrichen Wänden da. Also musste ich dem Vermieter sagen, dass ich noch etwas Zeit brauche, da im Mietvertrag steht das die Wände bei der Übergabe weiß sein sollen. Am 30.12. wär eigentlich Übergabe gewesen da ich aber absagen musste meinte der Vermieter, ich müsste die Miete für Januar auch bezahlen, da ich die Wohnung nicht Fristgerecht abgegeben habe. Ich hab es aber geschafft am 31.12. insgesamt 4 Räume weiß zu streichen und hab den Vermieter darüber auch sofort in Kenntnis gesetzt. Dieser wollte sich aber nicht noch auf den Weg machen um die Wohnung abzunehmen. Ein paar Tage später wollte das der Hausmeister machen, aber weil ihm der Backofen, der schon beim Einzug total dreckig war, nicht sauber genug war und der Boden im Wohnzimmer, was ein billiger PVC Boden ist, abgenutzt ist, wollte er die Wohnung nicht so übernehmen. Ich hab mich am nächsten Tag nochmal in die Wohnung begeben und NOCHMAL den Backofen eine halbe Stunde geschruppt, aber der Dreck war eingebrannt und irgendwann war ich es auch leid gewesen. Ich hab dann nochmal versuch den Vermieter zu erreichen und er hat sich nie gemeldet. Trotz Nachricht auf dem Anrufbeantworter. 10 Tage später bin ich nochmal zur Wohnung gefahren um den Stromzähler abzulesen, da ich mich entschlossen hatte dem Vermieter einfach die Schlüssel per Post zuzuschicken und dafür hätte sich dann die Sache für mich erledigt. Hab ich gedacht. Beim Zählerablesen hat mich der Hausmeister gesehen aber nicht angesprochen. Halbe Stunde später hatte er mich versucht telefonisch zu erreichen, aber ich hab mein Handy nicht gehört. Hab mir dann seine Mailboxnachricht angehört und in dieser hat er mich angeschnauzt, dass eine Fließe kaputt sei in der Wohnung und der Backofen wäre immernoch nicht richtig sauber und der Boden wär immernoch kaputt und so übernähme er die Wohnung nicht. Moment das Textfeld ist voll muss ich eben speichern und weiter schreiben...
4 Antworten
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten. Die Wohnung wurde von dir bis zum 31.12.2013 bewohnt und übergabereif an den Vermieter gemeldet. Eine Rückgabe der Mietsache hat NACH Ende des Mietverhältnisses, also frühestens am 02.01.2014, stattzufinden. Daher liegt es am Vermieter, wenn er die ehemalige Mietsache nicht pünktlich zurück nimmt. Eine Weiterführung des Mietvertrages ist dir nicht zu zumuten, dieses Ansinnen des Vermieters ist rechtsunwirksam. Eine Rücknahme der Wohnung durch den Hausmeister setzt die ordentliche Bevollmächtigung durch den Vermieter voraus. Hat der Hausmeister die Vollmacht vorgewiesen? Formal hat der Hausmeister nicht das Recht die Wohnung zurückzunehmen. Er hat aber auf Mängel aufmerksam gemacht, die du zu beseitigen hattest. Der Mietvertrag ist beendet, die Wohnung ist noch nicht zurück gegeben, die Schlüssel der Wohnung sind noch in deinem Besitz. Fordere den Vermieter unter Mitteilung der Rechtslage auf am 15.01.2014 um 16:30h die Mietsache zurück zu nehmen. Folgt der Vermieter dieser Aufforderung nicht, so gehst du mit 2 glaubhaften Zeugen in die Wohnung und fertigst ein Übergabeprotokoll, die Zeugen unterschreiben, du gibst das Protokoll und die Schlüssel per bezeugten Briefeinwurf in den Briefkasten des Vermieters und FERTIG:
Die Sache mit dem Nachmieter solltest du fallen lassen.
Das Protokoll kannst du ja immer noch anfertigen und die Zeugen unterschreiben lassen. Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter - ist keine Übergabe der Wohnung sondern nur Aufgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses.
Wie kann ich denn noch nachträglich das Protokoll anfertigen? Ich komm doch ohne Schlüssel nicht in die Wohnung.
Dann überschreibst du das Protokoll mit "Gedächnisprotokoll" und notierst deine Wahrnehmungen über den Zustand Raum für Raum. Gibt's es keine Beanstandungen, kannst du das so hineinschreiben. Dann ha das Protokoll den Nimbus der Wahrheit.
Vielleicht sollte ich auch erwähnen, dass ich die Wohnung in einem, für meines Empfinden, katastrophalen Zustanden übernommen habe. Die Fenster waren undicht und es war nicht weiß gestrichen. Überall waren flecken an den angeblich weißen Wänden, wozu ich mehr oder weniger gezwungen war, die Wohnung zu streichen. Ich hab den Hausmeister auf die Fenster angesprochen und das wäre normal, meinte er. Klar also merkt euch, es ist normal das es durch Fenster zieht und wenn der Wind gegen die Scheibe drückt und es dabei auch noch regnet, der Regen unter der Scheibe reinfließt. Zurück zum Boden. Bei meinem Einzug war der Boden schon kaputt, dass hat mir der Hausmeister persönlich gezeigt. Bei dem ersten Versuch der Übergabe mit dem Hausmeister hat er die Abnutzungsspuren gesehen und gemeint, der Boden wäre neu worauf hin ich an die Decke gegangen bin, weil er mir ja beim Einzug gezeigt hat, dass der Boden kaputt ist und da kann der nicht neu sein. Die Abnutzungsspuren sind übrigens Wellen in dem billigen PVC Boden, da ich nicht gerade leicht bin und im Wohnzimmer das Büro eingerichtet hatte und mit dem Bürostuhl über den Boden gerollt bin. War in der Ein-Zimmer-Wohnung auch, hat er aber trotz alledem so übernommen. Vielleicht sollte ich auch erwähnen, dass mein Vermieter jeden Monat 10€ zu viel Miete von mir überwiesen bekommen hat und damit eigentlich den billigen Drecksboden der schon beim Einzug kaputt war, ersetzen kann. Jetzt meldet sich aber komischerweise keiner der beiden mehr und wenn ich versuche, jemanden von denen zu erreichen, ist keiner da. Mein Vermieter meinte auch am Telefon, er würde die Schlüsselübergabe per Postzustellung nicht akzeptieren und ich müsste die Wohnung fachgerecht übergeben und mir gefälligst dafür Zeit nehmen. Ich hab ihm nämlich gesagt, dass ich nur noch am Wochenende Zeit hätte, da ich unter der Woche zu verschiedenen Ärzten muss, da ich psychisch krank bin und auch körperlich nicht grade in top Form. Da meinte mein Vermieter ich solle mir gefälligst Zeit nehmen, solange würde ich Wohnung noch auf meinem Namen laufen und ich müsste dann halt die ausstehende Miete nachzahlen. Aber er will selber nicht am Wochenende kommen und auch nicht sein Hausmeister, weil das ja dann Überstunden wäre, die er bezahlen müsste und das will er dann auch nicht. Also bin ich irgendwie ziemlich die Gearschte, egal wie man das dreht. Es gab übrigens kein Übernahmeprotokoll beim Einzug. Hinzu kommt jetzt das ich ja psychisch ziemlich angeschlagen bin und mich dieses hin und her nur noch kränker macht und ich auch kein Ende am Horizont sehe. Ich brauch wirklich einen Rat, wisst ihr vielleicht irgendwas?
Schalte mal auf Angriff und sei hier nicht weiter die Dulderin. Rückwirkend forderst du die zu viel gezahlte Miete zurück, wenn es keine schriftliche Vereinbarung dazu gibt, begründe das mit einem Versehen und drohe mit einem Urkundenprozess, falls die Zahlung nicht bis 01.02.2014 erfolgt. Dem Verlangen des Vermieters nach Erfüllung eines mündlichen Mietvertrages, Beginn am 1.1.14, ist sofort zu widersprechen und diesem Widerspruch ist eine Aufforderung zur Unterlassung weiterer Forderungen mit dieser Maßgabe beizufügen. Eine ordentliche Übergabe der Wohnung ist nach deiner Schlüsselabgabe nicht mehr möglich. Damit hast du dem Vermieter Tür und Tor geöffnet, die Wohnung zu manipulieren. Deshalb kommt dem Protokoll über Zustand der Wohnung mit Zeugenunterschriften eine wichtige Beweiskraft zu. Das Datum der Besichtigung sollte nach dem letzten Treffen mit dem Hausmeister und unmittelbar vor Schlüsselabgabe liegen.
Ich will mir das auch nicht mehr gefallen lassen, nur leider hab ich so wenig Ahnung von dem ganzen Kram wie man merkt das ich das Gefühl habe mich immer weiter ins Schlamassel zu fallen.
dein problem ist, das du etwas mit dem nachmieter abgemacht hast, obwohl er gar keinen vertrag unterschrieben hat.
das heisst, es ist deine schuld, das die übergabe nicht geklappt hat bzw. theater war.
ich hoffe, das du es schriftlich hast, das der ofen bei deinem einzug dreckig war, sonst ist es tatsächlich so, das du dafür verantworltich bist.
bei dem boden kann er nichts machen. wenn eien fliese kaputt ist, wird diese ersetzt. das zahlt deine haftpflicht
Der Nachmieter hatte einen mündliche Zusage von dem Vermieter, also war das eigentlich auch schon unter Dach und Fach zwischen den Beiden. Der Vertrag sollte dann am 30.12. unterschrieben werden, aber dazu kam es ja nicht
Hallo ,
wende Dich am Besten an den Mieterschutzverein !
Bin ich leider nicht drin. Das war mehr oder weniger meine erste Wohnung und ich bin noch so naiv und vertraue den Menschen, ich weiß jetzt auch nicht, ob ich noch nachträglich in den Mieterschutzverein beitreten kann.
Hallo ,
ja Du kannst dem Mieterschutzverein Jederzeit beitreten! Die stehen Dir voll und ganz zur Seite und haben auch die ggf. nötigen Anwälte ! Der Jahresbeitrag ist nicht so hoch und lohnt sich für Mieter auf jeden Fall!
GLG und viel erfolg , sowie einen schönen Sonntagabend , wünscht Dir ,clipmaus :-))
Danke für die Hilfe. Wünsch ich dir auch noch nachträglich
Da gibt es nur ein Problem. Ich hab die Schlüssel nicht mehr. Ich hab die per Einschreiben an den Vermieter verschickt, da er es ja nicht für nötig hält, die Wohnung zu übernehmen. Meine Eltern meinen, dass würde auch als Wohnungsübergabe gelten.