Strafe beim Angeln ohne Schein?!
Nabend, weiß zufällig jemand, mit was für ner Strafe man rechnen muss, wenn man ohne Angelschein/lizenz geangelt hat und erwischt wurde?
Danke
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§ 293 Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
fischt oder
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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locker 1000 euro
Kommentar von Mitchi7Mitchi7 13.02.2011Boah, heftig wegen ein paar Fischen!
Kommentar von PetzePetze 13.02.2011ja ganz schön teuro, aber muss so sein.
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Antwort von artick 30.01.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
aktuell lohnt es sich zu verfolgen, welche strafe für offensichtliches angeln ohne fischereischein die prominenten rapper sido und bushido in berlin zu erwarten haben. falls sie am ende nicht doch ein guter anwalt aus der sache rausboxt:
http://www.mein-biss.de/newsallgemein/prominente-schwarzangler/
ansonsten gilt laut stgb Fischwilderei § 293 als Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht, wenn jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. "Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
in kursen für den fischereischein ist meist von mind 1000 euro die rede, zusätzl wird natürl das angelgerät eingezogen... es sei denn, man ist diplomat und genießt immunität: wie der nordkoreanische botschafter. der wurde jetzt auch in berlin erwischt und kommt straffrei davon.
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Antwort von eichhoe 14.02.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es ist Fisch- Wilderei; d. h. das wird genauso geahndet als wenn Du wildern würdest (Wildtiere z. B. im Wald nachstellen) außerdem ist man damit "vorbestraft" und bekommt noch weitere Probleme bei den Verwaltungsbehörden z. B. bei der Erteilung od. Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, Haltererlaubnis von Kampfhunden etc.. Dabei ist es unerheblich ob man einen Fisch gefangen hat oder nicht. Allein die Tatsache, dass das man mit dem verwendeten Gerät in der Lage wäre einen Fisch (Krebs etc.) zu fangen erfüllt den Tatbestand.
Kommentar von TipfischTipfisch 20.02.2011Da stimme ich zu -ist eine schöne Ergänzung!
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kleineeva hat da Recht -so siehts aus laut StGB!
Wenn nun noch Fische gefangen attest -ohne Schein- dann kommt ggf aber noch Diebstahl hinzu(bei stehenden Gewässern ohne Zu-, o der Ablauf) und die Tierquälerei.
Also nochmal 2 Straftatbestände -wirst alles im StGB finden.
Es kann also wirklich richtig bitter werden, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
Kommentar von TipfischTipfisch 14.02.2011Meinte kleineva...
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Antwort von flipper089 11.05.2013
Pfff, wenn ich hunger hab geh ich einfach an die Isar und zieh mir n paar forellen oder Seiblinge..... scheiß gesetze, bald gibts strafe für schwarzstehen oder schwarztrinken oder schwarzessen lol, fu off....
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Antwort von Herrrrrrr 27.01.2012
Fischwilderei Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt odereine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Antwort von ThePraxX 27.02.2011
Nun mal Butter bei de Fische ^^ 1990 wurde ich, im zarten alter von 16 Jahren, beim Schwarzangeln erwischt. Der Gewässerwart hat darauf hin ein Wörtchen mit meinen Eltern gesprochen und mit dem ablegen der Fischereischeinprüfung 2 Monate später, hat sich der Fall erledigt. Allerdings wurde jemand aus meinen Freundeskreis im Oktober 2010 beim Schwarzangeln in einem Naturschutzgebiet erwischt und es kam zu einer Anzeige. Das Urteil lautete 100 Euro Geldstrafe + die Kosten des Verfahrens. Sein Angelgerät wurde einbehalten und es folgte eine Eintragung in Bundeszentralregister. Ich muss anmerken, dass er bis zu dem Zeitpunkt der Kontrolle noch keinen einzigen Fisch gefangen hat und war, meines wissens, noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das ganze hat sich in Meck-Pomm zugetragen, es könnte sein, dass andere Bundesländer höhere Strafmaße haben.
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Antwort von baerbel21 14.02.2011
Hallo ich kenne einenFall da hat das Schwarz-angeln500,€ gekostet. noch viel zuwenig.
Kannst auch nicht im Wald gehen und Losballern.
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Antwort von jokemaster182 14.02.2011
knast oder geldstrafe kommt meistens auch noch aufs bundesland drauf an
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§ 293 Fischwilderei
Da musst du wenn du erwischt wierst schin tief in die tasche greifen (das ist nähmlich schwarzangeln)
2 Jahre Knast für illegales Angeln... heftig :D... Woher hast den Paragraphen? BGB?
StGB - Strafgesetzbuch
Es wurde schonmal eine Frau zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, ausgelegt auf 2 Jahre Bewährung plus eben die ganzen Kosten verurteilt da sie ohne Angelschein und Erlaubnisschein in einem kleinen See 2 Karpfen gefangen hatte.
Das war aber auch die bisher höchste Strafe in solch einem Fall -außer eben bei Wilderern die es schon mit gewerblichen Hintergrund betrieben haben, da wurde es natürlich noch härter bestraft.