Straf und Zivilrecht für selbe Strafe zweimal verurteilt werden?

4 Antworten

Eingehungsbetrug wäre es, wenn Du vor Aufgabe der Bestellung bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hättest oder Dir aus anderen Gründen schon klar war, dass Du die Ware nicht bezahlen kannst! Die Verurteilung wegen Betruges war die strafrechtliche Seite - wegen des Betruges eben. Zivilrechtlich hat der Geschädigte immer noch Anspruch auf Zahlung der Ware; wenn Du ihm keinen Ratenzahlungsplan vorlegst, wird er das Geld einklagen bzw. die Eidesstattliche Versicherung durch seinen Rechtsanwalt in Auftrag geben. Das passiert aber nur dann, wenn Du keinen Stundungsantrag oder keine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihnen triffst! Also mach´ was! Schreibe hin, lasse den Vorgang erst einmal stunden und bringe es dann mit Ratezahlungen zu Ende Gruss Norbert

Nenasestra 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:58

Das würde ja bereits gemacht . Er hat mich auf Zahlung der kompletten Summe verklagt , 50% waren mir möglich vor Änderung meiner persönlichen Verhältnisse , und dann "eben" strafrechtlich wegen Betruges in der selben Sache die Verurteilung . Nun soll aber noch mal ein eingehungsbetrug vorliegen , obwohl ich nichts gemacht habe - außer - damals vor dieses Briefes des Anwaltes mitzuteilen das ich nicht in der Lage bin Raten zu zahlen (unter Vorlage meines Verdienstes etc.pp)

Der Eingehungsbetrug wurde vom Anwalt in Bezug auf die Ratenzahlungsvereinbarung angesprochen. Er unterstellt dir also einen erneuten Betrug.

Nenasestra 
Fragesteller
 29.01.2015, 19:08

Ich könnte ja bereits die Hälfte bezahlen . Finanziell ist mir das aktuell nicht mehr möglich wie auch schon vorgelegt . Wäre das dann in meinem Fall ermessenssache des Richters ob ein erneuter Betrug vorliegt ?

Ronox  29.01.2015, 19:25

Ein Eingehungsbetrug würde hier -wenn überhaupt - nur in Betracht kommen, wenn du von Anfang an vorhattest, keine Raten zu bezahlen. Das wird wohl nicht der Fall sein. Aber da das Schreiben auch an deinen Anwalt ging, der das betreffende Verfahren kennt, kann der dir mehr sagen. Ich würde immer zu einer freiwilligen Ratenzahlung raten. Denn der Kläger verfügt bereits über einen Titel, mit dem er auch vollstrecken kann.

Ja ist es. Das sind zwei komplett verschiedene Paar Schuhe - einmal die Betrugsanzeige weil du bestellt hast ohne zu zahlen. Und einmal natürlich die Forderung der Unternehmen, die verzichten nicht wegen dir auf ihr Geld.

Nenasestra 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:55

Aber ich wurde doch bereits Zivil und strafrechtlich deswegen verurteilt . Jetzt noch mal ?!? Wie oft soll das denn gehen können ?! Dafür das ich bestellt hatte und nicht bezahlte habe ich ordentliche Strafe bekommen . Kann mir einfach nicht vorstellen das ich nun nochmal wegen des selben verurteilt werden soll bzw. das wieder eine Straftat ist ? Ich habe mir seither nichts Neues zu Schulden kommen lassen und habe dies auch nicht vor .

Aber ich wurde doch bereits Zivil und strafrechtlich deswegen verurteilt . Jetzt noch mal ?!? Wie oft soll das denn gehen können ?! Dafür das ich bestellt hatte und nicht bezahlte habe ich ordentliche Strafe bekommen . Kann mir einfach nicht vorstellen das ich nun nochmal wegen des selben verurteilt werden soll bzw. das wieder eine Straftat ist ? Ich habe mir seither nichts Neues zu Schulden kommen lassen und habe dies auch nicht vor .

NSanio  29.01.2015, 19:01

Du hattest also 2 verschiedene Gerichtstermine mit 2 verschiedenen Urteilen?

Nenasestra 
Fragesteller
 29.01.2015, 19:05
@NSanio

Ja , einmal zivilrechtlich bzw verklagt worden auf die Summe die ich Schulde , hier könnte ich vor Änderung meiner persönlichen Verhältnisse auch die Hälfte der Summe bezahlen bis es mir nicht mehr möglich gewesen ist - sowie eine strafrechtliche Verhandlung mit Verurteilung wegen Betruges .