Steuernachteil durch Hochzeit im Dezember?
Eins vorweg. Die beiden heiraten aus purer Liebe...nicht wegen Geld. Aber dennoch ist es interessant zu wissen ob durch die Hochzeit eine Steuernachzahlung droht...nun zum Thema
Frau, berufstätig,alleinerziehend, Steuerklasse 2 Mann, berufstätig,alleinerziehend, Steuerklasse 2
Die beiden werden im Dezember ein gemeinsames Haus beziehen und möchten am liebsten noch im Dezember heiraten, was zur Steuerklasse 4 bei beiden führen würde. Jetzt wurden Bedenken angemeldet das bei der Einkommenssteuer Rückwirkend für das Jahr 2011 dann die ungünstigere Steuerklasse 4 berechnet wird und eine Nachzahlung droht. Ist das so ? ...oder wird durch die Zusammenveranlagung sogar ein Vorteil daraus ?
6 Antworten
Durch die Steuerklasse kommt es nicht zu einer Nachzahlung. Durch die Zusammenveranlagung ergeben sich eher Vorteile.
Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Steuervorauszahlung. Die endgültige Steuer wird erst beim Lohnsteuerjahresausgleich festgesetzt.
Bei der Einkommensteuerveranlagung.
Das einzige Problem warum ihr event. Geld nachzahlen müsst ist der Alleinerziehungsentlastungsbetrag, den bekommt ihr aber auf keinen Fall wenn ihr zusammenzieht, es ist egal ob ihr heiratet oder nicht. und da der Splittungtarif meistens etwas günstiger ist, ist es wahrscheinlich mit einer Heirat günstiger.
Stimmt grundsätzlich nicht. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird bei Verheirateten bei einer Zusammenveranlagung der Splittiingtarif angewendet, Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuerabzug relevant, da dadurch eine Aufteilung der Freibeträge erfolgt (einfach gesagt).
Amndererseits solltet sich das Paar überlegen, ob es für das Jahr der Heirat evtl. eine getrennte oder eine besondere Veranlagung beantragt, da beide vor der Eheschliessung Steuerklasse II hatten und bei einer getrennten bzw. besonderen Veranlagung bei beiden der Haushaltsfreibetrag zu berücksichtigen ist.
Man muss es durchrechnen, welche Veranlagungsart in dem Falle am günstigsten ist. Es kann zwischen Zusammenveranlagung, getrennter und besonderer Veranlagung gewählt werden. Zusammenveranlagung hat den Vorteil des Splittings, bei besonderer Veranlagung wirken sich die Vorteile für Alleinerziehende noch aus.
Durch die besondere Veranlagung im Jahr der Hochzeit werden die Ehegatten so gestellt, als hätten sie nicht geheiratet. Stand ihnen als Nichtverheiratete der Freibetrag für Alleinerziehende zu, würde er bei ihnen auch bei der Wahl der besonderen Veranlagung berücksichtigt werden.
Die Steuerklassenwahl kann, wie bei anderen Ehegatten auch, zwischen IV/IV und III/V getroffen werden. Die I und II kommt nur für Nichtverheiratete und getrennt lebende Ehepartner in Frage.
Bei einer Heirat im Dez. 2011 gilt man als das ganze Jahr 2011 verheiratet. In den meisten Fällen bringt da steuerliche Vorteile (Splittingtarif).
Der Vorteil für Alleinerziehende ist mit dem Moment weg, indem einen andere volljährige Person in dem Haushalt lebt, für den der Steuerpflichtige kein Anspruch auf Kindergeld hat. wenn kein Wechsel von 2 auf 4 dann halt ein wechsel von 2 auf 1