Steuern für Grundstücksverkauf?

2 Antworten

Was du meinst ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Bei einem priv. Veräußerungsgeschäft wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös der ESt unterworfen.

Unschädlich ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Verkauf von Grundstücken, wenn

  • Zwischen Erwerb und Veräußerung über 10 Jahre liegen

oder

  • ein Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde

oder

  • ein Grundstück im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.

Erfüllst du einen dieser Punkte wird auf den der Veräußerungserlös Einkommensteuer erhoben. Sonst nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Angi1703 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:26

Wir haben damals ein Mietkauf vereinbart und die Restsumme haben wir vor 2 Jahren abgelöst. Das Grundstück haben wir für unsere Selbstständigkeit genutzt, allerdings sind wir seid Anfang Jahr nicht mehr selbstständig und das Grundstück haben wir deshalb diesen Monat verkauft. Wie ist es dann hier zu sehen?

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anTTraXX  23.04.2024, 11:28
@Angi1703

Denn wäre das Grundstück teil des Betriebsvermögens und die Veräußerung muss im Rahmen der Betriebsaufgabe in die BA-Bilanz einfließen.

Das wäre spätestens jetzt ein Fall für den StB

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Angi1703 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:38
@anTTraXX

Das Grundstück hat uns aber privat gehört.

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anTTraXX  23.04.2024, 11:45
@Angi1703

Aber wurde vom Gewerbe alleine genutzt, wie gesagt: Steuerberater

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Pensioner61  23.04.2024, 11:44

Es ist schon sehr eigenartig, dass ein Grundstück für Wohnzwecke verwendet werden kann. Oder meinst du, wenn ein Zelt darauf steht?

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Angi1703 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:45
@Pensioner61

Es ist nur ein Grundstück gewesen auf dem wir unsere Autos zum Verkauf drauf stehen lassen haben

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Nein, für den Erwerb eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer erhoben, keine Einkommensteuer.

Mungukun  23.04.2024, 11:52
Nein, für den Erwerb eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer erhoben, keine Einkommensteuer.

In der Frage geht es um einen Verkauf, nicht um einen Erwerb.

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PatrickLassan  23.04.2024, 11:54
@Mungukun

Beide, Käufer und Verkäufer, sind Gesamtschuldner, also kann das Finanzamt ggfs. die Grunderwerbesteuer auch vom Verkäufer fordern, was in der Regel dann passiert, wenn die Käufer zahlungsunfähig ist.

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Mungukun  23.04.2024, 12:03
@PatrickLassan

Da er in der Frage von der Angabe in der Steuererklärung spricht, geht es dem FS wohl viel mehr um die Einkommensteuer für den Verkauf und nicht um die Grunderwerbsteuer.

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