Steuerklasse 6 anstatt 1 im Minijob. An wen muss ich mich wenden?
Ich arbeite seit einiger Zeit in einem großen Freizeitpark auf 450€ Basis. Ich habe keinen anderen Nebenjob, bin Schülerin und U18. Trotzdem bin ich in der Steuerklasse 6 gelandet. Meine Frage ist, wie ich jetzt am schnellsten aus diesem Schlammassel herauskomme, da sowohl das Finanzamt als auch mein Arbeitgeber mich immer wieder hin und her schicken. Bin über jede Hilfe dankbar. Lg ImBackAgain43
5 Antworten
Trotzdem bin ich in der Steuerklasse 6 gelandet.
Die StKl 6 ist Pflicht, wenn dem AG keine ausreichenden Daten zur korrekten Anmeldung vorliegen; hier insbesondere in dem Fall einer nicht eingebrachten respektive falschen SteuerID.
Meine Frage ist, wie ich jetzt am schnellsten aus diesem Schlammassel herauskomme, da sowohl das Finanzamt als auch mein Arbeitgeber mich immer wieder hin und her schicken.
Dem AG unverzüglich die korrekte Steuer-ID mitteilen, damit die Abzugesmerkmale korriguiert werden können. Die zwischenzeitlich zuviel bezahlte LSt kann nur im Rahmen der ESt-Erklärung im Folgejahr rückgefordert werden.
Hallo ImBackAgain43,
dein Arbeitgeber hat dich vermutlich nach deiner Lohnsteuerkarte gefragt, damit er das Gehalt des Minijobs nicht pauschal mit 2% versteuern muss und die Steuerschuld an dich abgibt. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach der persönlicher Steuerklasse, dass ist soweit in Ordnung.
In Lohnsteuerklasse I ist der sogenannte 450,- € Job steuerfrei und ohne Abzüge verbunden. Das ist vollkommen korrekt und wird von deiner Seite richtig angeprangert. In Lohnsteuerklasse VI bist du nämlich steuerpflichtig, da diese Steuerklasse für Menschen gedacht ist, die neben ihrem Hauptberuf einer Nebentätigkeit nachgehen.
Die Änderung der Lohnsteuerklasse erfolgt beim Finanzamt mittels eines speziellen Formularvordrucks. In deinem Fall ist das aber nicht entscheidend, da du in der Steuerklasse I bist, nur lediglich dein Arbeitsverhältnis über die Steuerklasse VI abgerechnet wird.
Es muss also in irgendeiner Form ein Erstjob auf die Steuerklasse I eingetragen sein oder das Finanzamt hat Mist gebaut. Hast du keine gültige Lohnsteuerkarte, dann ist der Arbeitgeber im übrigen dazu verpflichtet dich über Steuerklasse VI abzurechnen.
Meine Empfehlung ist also: Überprüfe, ob es Eintragungen auf deiner Lohnsteuerkarte gibt. Diese müssen ggf. geändert werden, da sie fehlerhaft sind. Sprich mit deiner Personalabteilung und frage konkret nach, warum über die Steuerklasse VI abgerechnet wird.
Hallo FordPerfect,
Kaum. Schließlich gibt es die schon seit 2013 nicht mehr.
Eine nette Verbesserung, die ich leider nicht nachvollziehen kann. Eine Lohnsteuerkarte gibt es sehr wohl noch, außer das sie nun elektronische Lohnsteuerkarte benannt wird. Diesen Fehler bitte ich zu verzeihen.
Der AG kann nicht anders abrechnen, wenn der AN seine LstAbzugsmerkmale mittels der ureigenen Steuer-ID nicht beibringt.
Das hatte ich genauso erwähnt. Die Verbesserung war zwar unnötig, aber trotzdem vielen Dank für das aufmerksame Lesen!
Eine Lohnsteuerkarte gibt es sehr wohl noch
Äh - nein. Genau deswegen habe ich es korrigiert. Siehe
https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php
Zitat:
"Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt."
Zitat Ende :-)
Aber nix für unguat!
Ah, da war ich wohl auf dem falschen Fuß unterwegs oder zu sehr an die allgemeine Umgangssprache gefesselt.
Ich danke für die Korrektur. :)
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html
Anscheinend wurde dem Arbeitgeber falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt oder hattest du zu Beginn des Jobs noch einen anderen Job?
Der Arbeitgeber ruft diese Daten anhand deiner Steuer-ID normalerweise Online ab. Er kann nur verwenden was er bekommt. Hat er keine Steuer-ID von dir, muß 6 verwendet werden. Sofern der AG nicht pauschal versteuert, warum eigentlich nicht?
Sind falsche Daten hinterlegt, muß das Finanzamt das korrigieren und stellt ggf. auch eine Bescheinigung aus (meine ich).
Eine Steuerklasse benötigt, wer Vollzeit arbeitet und steuer bezahlt.
Hallo BerndStephanny,
diese Aussage ist falsch. Das Gesetz wurde dahingehend geändert, sodass die Befreiung weggefallen ist.
Die Regelungen findest du in meiner Antwort.
Ergänzung: Unter Minijob verstehe ich eine geringfügige Beschäftigung bis 3450 €.
Warum bist du überhaupt in einer Steuerklasse?
Weil man immer in einer Steuerklasse ist wenn man arbeitet.
Falsch.
Und ab wann ist man in einer Steuerklasse?
Hallo BerndStephanny,
deine Aussage ist vollkommen falsch. Es kommt darauf an wie der Arbeitgeber die ganze Geschichte versteuert. Eine pauschale Versteuerung mit 2% oder über die Lohnsteuerkarte mit persönlichem Lohnsteuersatz.
In Lohnsteuerklasse I in diesem Fall also steuerfrei.
Nein ist sie nicht. Ein Arg´beitgebere versteuert eine gertingfügfige Beschäftigung nicht und eder AN muss sie auch nicht versteuern
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html
Eine Steuerklasse existiert auch bei Steuerfreiheit.
Und? Ich bin trotzdem beim Minijob in keiner Steuerklasse. Die Aussagen stimmen nicht.
Kaum. Schließlich gibt es die schon seit 2013 nicht mehr.
Der AG kann nicht anders abrechnen, wenn der AN seine LstAbzugsmerkmale mittels der ureigenen Steuer-ID nicht beibringt.