Steuerklärung Student
Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich bin grad dabei meine Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2012 zu machen. Ich studiere, gehe nebenbei arbeiten und erhalte Bafög. Ich nutze WISO Internet-Sparbuch um die Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Daten für den Lohnsteuerzeitraum meldet der Assitent mir, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum zu hoch sei, und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen sollte. Dies hängt wohl mit der Wahl der Berufsgruppe zusammen. ich bin Werkstudent. Was sol ich in dem Feld für die Berufsgruppe angeben? Dort sind folgende Möglichkeiten vorgegeben:
- Angestellter,Arbeiten (rentenversicherungspflichtig)
- Beamter, Richter, Soldat Geistlicher, DO-Angestellter
- Rentenversicherungsfreie Beschäftigung
- Minijob (sofern nicht pauschal versteuert)
- Betriebsrentner
- Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbahrung)
- Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)
- Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorstandsmitgleid einer Aktiengesellschaft
- Ehegattenarbeitsverhältnis
Nun, ich bin selbst krankenversichert als Student, habe für den Zeitraum Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und meinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Ich bin ledig, kinderlos und nicht Selbstständig.
In dem Zeitraum habe ich wie gesagt auch Bafög bekommen, wie gebe ich das an ? Ich hatte auch einige Anschaffungen, Laptop, Bücher etc. , alles für mein Studium. Wie wird der Semesterbeitrag angegeben/angerechnet? Inwiefern wirkt sich das alles bei der Berechnung aus?
Ich hoffe mir kann jemand Antwort auf die doch etwas komplexere Fragestellung geben, Danke im Voraus
Grüße
2 Antworten
In dem Sinne wirst du wohl ganz normal als Sozialversicherungspflichtiger behandelt. In deiner EK gibtst du ganz normal als Arbeitnehmer deine Angaben an. Zusätzlich machst du dann natürlich auch deine Angaben bei" Weitere Bezüge und Einkünfte".. " Sonstige Leistungen". der Verlustvortrag kann sich dan unter Umständen erübrigen ,weil du ja dann schon deine Werbungskosten voll in Anrechnung bringen kannst.( Alle deine Werbungskosten auch fürs Studium das Komplette ,Arbeitsmittel , Bücher, Arbeitswege , Arbeitswege zur Uni, etc. ) Solltest an Lohnsteuern und Soli = Betrag , darüber kommen würde unter Umständen auch ein Verlustvortragh in Frage kommen , der kann dann im Folgejahr übernommen werden. MFG Rudi
Ja genau das Bafög musst du dort angeben.In wieweit sich das jetzt bei dir Auswirkt ,ob Positiv oder Negativ hängt von mehreren Faktoren ab; von deinem gesamt Einkommen und deinen Gesamten Werbungskosten die du im gesammten Veranlagungsjahr hattest. Verlustvortrag kommt eigentlich für "Nur " Azubis und "Nur" Studenten in Frage . Da macht man trotzdem eine Erklärung mit den Einnahmen und Werbungskosten obwohl man keine Lohnsteuern und Soli gezahlt hat.Vom FA bekommt man dann einen Bescheid über einen Verlustvortrag mit dem kannst du die Werbungskosten dann im Folgejahr nach Abschluß der Lehre oder Studiums in Anrechnung bringen und werden dann Berücjksichtigt. MFG Rudi
Meiner Meinung nach ist das ein Minijob. Keine Sozialversicherung aber Rentenversicherung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung
die Rentenversicherung ist aber Teil der Sozialversicherung und ich habe auch mehr als 400€ monatlich verdient, was dann auch dem Mini-Job widerspricht
Mit "Weitere Bezüge und Einkünfte".. " Sonstige Leistungen" meinst du das Bafög, was ich erhalten habe? Wirkt sich das dann negativ auf die Steuerrückzahlung aus? Was ist ein Verlustvortrag?