Steuererklärung: anlage v wo gibt man die Anschaffungskosten an?

5 Antworten

Ich würde zumindest das erste Jahr von einem Steuerberater erstellen lassen. Dann werden auch die Anschaffungskosten korrekt ermittelt. Und Du weißt ab dem nächsten Jahr, wie die Anlage V auszufüllen ist.

Ansonsten musst Du die Anschaffungsnebenkosten und den Anteil für den Grund und Boden berücksichtigen, wenn Du die richtigen Anschaffungskosten ermitteln willst. Ich kenne kein Steuerprogramm, dass den User da sicher und fehlerfrei durch lotst.

Anschaffungskosten sind:

Der Kaufpreis, Notarkosten, Grundbucheintragungen, Maklergebühren, Kreditbeschaffungskosten

minus Wert des Grund und Bodens. Den kannst du im Internet für die betreffende Adresse ermitteln.

Davon im Regelfall 2% linear sind die afa.

Die Kosten für die Hausverwaltung gehören meines Wissens nach in Zeile 46 oder 47 der Anlage V.

So viel zum Verständnis. Aber auch ich kann nur empfehlen, im ersten Jahr einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Nutze einfach Elster, oder nutze smartsteuer.de die haben ein gutes System mit Fragen.

Im Übrigen nur mal das Formular ansehen.

Seite 2 Zeile 33  da findest Du, was Du gefragt hast.

Dann musst Du Dich einlesen in die deutsche Steuergesetzgebung. Eine Anlage V ohne Vorkenntnisse ausfüllen zu wollen ist, gelinde gesagt, einfach nur fahrlässig. Frag einen Steuerberater oder lies das EStG!!!

Nutzt du dafür eine Software wie WISO-Steuersparbuch?