Steuererklärung - 5 monate arbeitslos - einzel oder zusammenveranlagung?

3 Antworten

darf man das bei 3/5?

Ja - die Steuerklasse hat nur was damit zu tun, wieviel Steuer gleich vom Lohn einbehalten wird.

ist es sinniger eine zusammenveranlagung zu machen

Höchstwahrscheinlich ja (Du schreibst nichts über mögliche dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte). Aber jedes bessere Steuerprogramm bietet Dir, nach Eingabe Deiner Daten, die Möglichkeit, automatisch oder auf Knopfdruck zu vergleichen, welche Form der Veranlagung günstiger kommt.

Die Verwendung eines Steuerprogramms (nicht vom Finanzamt, sondern käuflich zu erwerben) kann ich nur wärmstens empfehlen!

Ihr koennt waehlen zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung. Wenn ihr aber eine Einzelveranlagung macht, wird der mit der Steuerklasse 3 sehr viel nachzahlen muessen.

Wirklich Sinn macht daher nur eine gemeinsame Veranlagung.

Natürlich zusammenveranlagung, sonst zahlt die Person mit Steuerklasse 3 empfindlich nach. Eindeutig mehr, als die mit St-Kl. 5 erstattet bekäme.

Übrigens bei 3/5 ist eine Steuerrerklärung zwingend abzugeben.