Steuerberater ohne Steuerberaterprüfung?

5 Antworten

Das ist z.B. möglich, wenn man eine Professur über dieses Fachgebiet inne hat und auch langjährig doziert. Dann KANN man den StB ohne Prüfungsablegung zuerkannt bekommen.

D.h., wenn du Bücher geschrieben hast, die so gut sind, dass andere StB daraus lernen oder dich zu komplexen Themen um Rat ersuchen, dann stehen deine Chancen gut.

Kleinalrik  06.06.2012, 16:18

EDIT: Siehe dazu auch §38 StBerG.

Nein, einen solchen Weg gibt es nicht.

Und falls es dich interessiert - § 132a Abs. 1 StGB:

"Wer unbefugt ... die Berufsbezeichnung Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Außerdem: Wer sich zutraut, kompetent steuerrechtlich zu beraten, und sich Steuerberater nennen will, der kann doch auch die Steuerberaterprüfung ablegen, oder? Wo soll da das Problem sein?

Helmuthk  03.06.2012, 13:22

Hallo blackleather, als Berufskollege kennst Du bestimmt das StBerG. Lies dann bitte mal den § 38 mit der Überschrift: "Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung".

blackleather  03.06.2012, 14:52
@Helmuthk

Jaja, du hast ja Recht. Ich war nur vorwitzig davon ausgegangen, dass unser Fragesteller weder altgedienter Finanzbeamter noch Hochschulprofessor oder Finanzrichter ist. Aber gut, dass du drauf hingewiesen hast.

Kleinalrik  06.06.2012, 16:19
@Helmuthk

Huc, die Antwort hatte ich überlesen! Nichts für ungut!!!

Den Beruf eines Steuerberaters darf gem. § 3 StBerG nur ausüben, wer als Rechtsanwalt zugelassen ist oder wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist. Nach bestandener Prüfung kann man sich von der Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellen lassen.

Zur Befreiung hier ein Link; http://www.steuerberaterpruefung-suedbayern.de/befreiung/index.php

Ohne Steuerberatungsprüfung darfst du nicht mal als Steuerbe rater tätig werden. Das ist ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Du darfst ohne mindestens 3-jähriger Berufstätigkeit beim Steuerberatungsbüro, noch nicht mal in einem Lohnsteuerhilfeverein arbeiten.

blackleather  03.06.2012, 12:48

Das ist ein genehmigungspflichtiges Gewerbe.

Lass das mal keinen Steuerberater hören. Die legen Wert darauf, dass sie Freiberufler sind und keine Gewerbetreibenden!

Helmuthk  03.06.2012, 13:30

Zum Thema "Gewerbe" hat blackleather alles gesagt. Und Deine Ausführungen zum Lohnsteuerhilfeverein sind leider auch völlig daneben. Was Du geschrieben hast, gilt für den Leiter eines Lohnsteuerhilfevereins. Für die Mitarbeiter gibt es keine besonderen Vorausetzungen.