Steuer Fragen online erotik dienstleistung?

2 Antworten

Hi Jasmin,

die Frage nach der Krankenkasse beantwortet sich nach Stundenaufwand pro Woche und nach dem monatlichen Einkommen aus der jeweiligen Tätigkeit. Es ist also egal, ob jemand Eis verkauf oder Dienste als Domina offeriert.

Daher dieses auch direkt mit Deiner gesetzlichen Krankenkasse besprechen. Die beraten auf der gesetzlichen Grundlage.

Zweitens bin ich mir nicht sicher, ob der sogenannte Bockschein in allen Bundesländern verpflichtend ist. Dies erfährst Du je nach Bundesland entweder vom Veterinäramt oder vom Gesundheitsamt.

Da müsstest Du ggf. regelmäßig zur gesundheitlichen Kontrolluntersuchung.

Online ist die Frage, ob Du über eine der entsprechenden Portale anbieten willst oder aber eine eigene Webseite haben willst.

Da gibt es für beide Wege Gründe sie zu gehen oder zu lassen. Dabei kommt es auch auf die Möglichkeit an, ob Du selber investieren kannst.

Ich glaube nicht, dass es üblich ist in dem Gewerbe Rechnungen zu schreiben. Dabei gibt es Bezahlsysteme die man dazu nutzen kann. Ich kenne von Paypal nicht die Nutzungsbedingungen so gut, sollte aber möglich sein.

Eine andere Variante wäre die Abrechnung mit Bitcoins. Ob es dafür Abrechnungssysteme gibt kann ich Dir nicht sagen. Gehe aber davon aus. Vermutlich einfach mal dem Deep-Net mal einen Besuch abstatten. Tutorials dazu auf YouTube.

Deine Frage zu den Kosten kann man nicht beantworten. Die kommen auf Deine Geschäftsführung und Deine Leistungserbringung an.

Es kann allerdings passieren, dass einige Einkäufe unter das Aufteilungsverbot fallen und damit bei der Gewinnermittlung steuerrechtlich nicht abgezogen werden dürfen.

Die derzeitige Situation ist mir nicht bekannt, allerdings wurde bei Prostituierten häufig die Arbeitskleidung nicht zum Abzug zugelassen. Der Hintergrund liegt weniger in der Moral, als in der privaten Nutzungsmöglichkeit.

Ein weiterer Kostenansatz könnte in der Technik liegen. Sicher arbeiten viele mit einfachster Technik im Bereich Online. Doch dürfte das nicht auf dem Stand der Konkurrenz liegen.

Ausleuchtung der Szene, ein entsprechend schneller Rechner mit einem 64-Bit-Betriebssystem und einem großen Arbeitsspeicher dürften Mindestvoraussetzungen sein. Dazu eine richtig gute Up-Load-Leistung Deines Internetanschlusses...

Verkürzt gesagt: Aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben ergibt sich das Betriebsergebnis. Ab einer bestimmten Höhe der einzelnen Ausgaben können die nicht in einem Jahr abgezogen werden, sondern sind über mehrere Jahre zu verrechnen.

Das sich danach ergebende Betriebsergebnis ist beim Finanzamt mit der Steuererklärung einzureichen. Es ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Bereits durch die Festanstellung sind bestimmte Freibeträge und Steuersätze jedes Jahr aufgebraucht. Da zusätzliche Einkünfte oben drauf gerechnet werden, ergibt sich dabei eine höhere steuerliche Belastung.

Die Höhe könnte im Vorfeld geschätzt werden. Wobei Schätzung in diesem Themenbereich nichts mit Daumenwerten zu tun haben sollte, sondern möglichst genaue Werte zu Grunde gelegt werden sollten.

Da Du eine Festanstellung hast, gibt es noch ein Problem. Nebentätigkeiten müssen in der Regel mitgeteilt oder sogar vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Denn die Zeit außerhalb der Berufstätigkeit ist vollständig zur Erholung zu nutzen, so der Anspruch des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Allerdings wurde inzwischen oft genug entschieden, dass Arbeitgeber nur unter bestimmten Gründen eine Nebentätigkeit untersagen können.

Ob dem Arbeitgeber die Tätigkeit genau genannt werden muss, dass kann ich Dir nicht sagen. Keine Ahnung. Oder ob es ausreicht mitzuteilen, dass man eben einen Nebenerwerb aufnehmen will.

Bei Fragen kannst Du Dich auch direkt an mich wenden.

Das sind viele Fragen, zu viele für diese Seite. Ich kann Dir nur empfehlen, mit der Industrie- und Handelskammer Kontakt aufzunehmen, dort gibt es Gründerseminare und Broschüren zu dem Thema.

Viel Erfolg!