Steuer bei geerbtem Feldverkauf

2 Antworten

Deine Frage kann so nicht beantwortet werden.

Felder sind normalerweise Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen und somit Betriebsvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Dann würde ein Veräußerungsgewinn entstehen in Höhe der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert des Feldes.

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Dein Vater das Feld früher einmal aus dem Betriebsvermögen entnommen hatte, hast Du Privatvermögen verkauft.

Dann gilt die 10- Jahres - Frist ab dem Datum der Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Aber da wirst Du in den alten Unterlagen Deines Vaters forschen müssen.

keine, außer den erbschaftssteuern, wo es wohl unter den freibetrag fiel

warum solltest du steuern zahlen müssen, du wandelst nur sachwerte in geld um

du zahlst doch auch keine steuern, wenn du ein auto verkaufst

spekulationssteuer eventuell, wenn der käufer jetzt mehr bezahlt, als es bei erbe wert war, aber das ist wohl auch eher unwahrscheinlich, außerdem wäre das dann der wert und er ist beim erben nur falsch berechnet worden

GottsVater  22.02.2014, 10:02

also du hättest es geerbt, wo es 200,.000€ wert wäre und verkaufst es jetzt für 300.000

dann müsstest du steuern zahlen, aber dann würde ich sagen, es war 300.000 bei erbe schon wert und keine steuern zahlen

verkauferin 
Fragesteller
 22.02.2014, 18:45
@GottsVater

Danke GottsVater für deine Antwort

Teresamaria  23.02.2014, 04:58
@verkauferin

Da hast du dem falschen gedankt. GottsVater hat keine Ahnung. Halte dich lieber an die Anwort von Helmuthk. Die ist richtig.