Stempelzeiten verändern

4 Antworten

Grundsätzlich dürfen bzw. können Stempelzeiten gar nicht verändert werden, da diese eine technische Echtzeiterfasung von "Kommen" und "Gehen" der Beschäftigten ist.

Was verändert werden kann bzw. ggf. muss, ist die Bewertung dieser von der Stempeluhr übermittelten Zeiten im elektronischen Zeitwirtschaftssystem.

Dies geschieht in Abhängigkeit von der geplanten (angeordneten) Schichtzeit/Planzeit und der Anerkennung der überschreitenden Zeit als Überstunden, da Letztere bekanntlich vom AG angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt sein müssen.

nachträglich zugunsten der Planzeit.....

was ist darunter zu verstehen?? Wird die Arbeitszeit entgegen den gesetzlichen Bestimmungen überschritten, oder was?

fraukerze 
Fragesteller
 06.11.2014, 18:37

Bei uns in der Firma gibt es Planzeiten, z. B. von 14.00 - 20.15 Uhr bin ich fest eingeplant. Ich stempel um 13.45 Uhr ein und um 20.21 Uhr aus. Es wird aber automatisch14 - 20.15 Uhr bezahlt. Wenn ich aber umd 20.10 Uhr ausstemple, wird von 14 - 20.10 Uhr bezahlt. Und vergesse ich, mich abends auszustempeln, wird vom Chef als erzieherische Maßnahme bis 20 Uhr bezahlt

verreisterNutzer  06.11.2014, 19:52
@fraukerze

Da hast Du aber einen gnädigen Chef, denn wenn man nicht ausstempelt, kann einem dies auch als versuchter Zeitbetrug (mit unangenehmen arbeitsrechtlichen konsequenzen) ausgelegt werden.

Davon aber jetzt abgesehehn, sind die von mir weiter oben gestellten letzten beiden Fragen noch nicht beantwortet (worin wahrscheinlich der Schlüssel des Ganzen liegt).

Maximilian112  06.11.2014, 19:59
@verreisterNutzer

Dann kann der Chef eine Abmahnung aussprechen, im Wiederholungsfall meinetwegen sogar eine Kündigung. Aber gearbeitete Zeit wird bezahlt.

Geldstrafen werden ev vom Ordnungsamt verhängt aber doch nicht vom Chef!

Jeder zweite Chef ist ein kleiner Gott und macht seine eigenen Gesetze. In meinem nächsten Leben werde ich auch mal Chef. Da hat dann keiner mehr was zu lachen! Anregungen finde ich hier genug.

verreisterNutzer  06.11.2014, 20:19
@Maximilian112

Ich kann Deine Verärgerung verstehen, @Maximilian112, aber lasse uns bitte sachlich bleiben :-)

"Gearbeitete Zeit" sollte normaler Weise natürlich bezahlt werden - das ist eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers aus einem bestehenden Arbeitsvertrag heraus.

Aber es git auch noch andere "Spielarten" in unserer so interessanten und bunten Arbeitswelt. Hier ist es wohl so, dass die Mitarbeiterin (ihrer inneren Stimme und ihrem latenten Bauchgefühl folgend) die "Strafe" in Form des Abzuges akzeptiert - im Übrigen: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Auf die Frage, ob diese Vorgehensweise gut, moralisch verwerflich oder sonst wie zu beurteilen ist, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Aber es gibt (vielleicht nicht gerade bei der Zeiterfassung) in manchen Betrieben tatsächlich (ggf. schriftliche) Vereinbarungen, die sog. "Betriebsstrafen" legitimieren.

Daher sollten wir "die Kirche im Dorf lassen" - wie es so schön heißt!

Maximilian112  07.11.2014, 05:51
@verreisterNutzer

Lass mal, bin wieder ganz ruhig und sachlich sowieso. Hab die Ganze Nacht den Reichtum meines Chefs vergrößert, das hilft beim ruhiger werden.

Ich würde mich sicher auch nicht wegen so etwas bis ins Detail streiten wollen. Mich ärgert nur diese Ich Chef- Du nix Mentalität.

alexbababu  07.11.2014, 08:27
@fraukerze

Ich hab jetzt keinen Expertenkommentar, möchte aber einen Beitrag durch eine Frage leisten.

Ist dieses Vorgehen (Nur Planzeiten zu bezahlen) nicht völlig Ok, wenn keine Gleitzeit vereinbart wurde? Ich kann doch nicht einfach kommen und gehen, wann es mir passt, wenn vertraglich ein bestimmte Zeit vereinbart wurde, in der ich zu arbeiten habe. Anders sieht es natürlich aus, wenn es angeordnete Mehrarbeit ist. Z.B. wenn der Chef sagt: "Wir machen um 14:00 Uhr auf, du hast um 13:50 da zu sein, aber stempeln darfst du erst ab 14 Uhr" Das ist natürlich nicht korrekt. Aber mal angenommen du hast einen Bürojob und der soll von 14-21:15 gehen (keine Gleitzeit), dann hast du feste Arbeitszeiten zu denen du stempeln kannst. Alles was du vorher oder nachher tust ist nicht angeordnete Mehrarbeit und ist meiner Meinung nicht zu bezahlen? Ist meiner Meinung sogar dann moralisch Ok.

Anders natürlich, wenn Gleitzeit vereinbart wurde, oder der Chef Mehrarbeit anordnet.

Nochmal keine Expertenrat, sondern nur mein Verständnis.

verreisterNutzer  07.11.2014, 12:05
@alexbababu

Da liegst Du vollkommen richtig - dewegen existieren in den Zeitwirtschaftsprogrammen ja die Funktionen "Runden" und "Angleichen".

Stempelzeiten dürfen nur dann verändert werden, wenn die Stempeluhr defekt ist.

verreisterNutzer  06.11.2014, 18:24

Das stimmt zwar grundsätzlich gesehen, beantwortet jedoch die Frage nicht unbedingt, da diese zu unpräzise ist. Echte Kommt-/Gehtzeiten müssen dokumentiert, dürfen insofern nicht verändert werden. Angleichen und Runden von Stempelzeiten können jedoch (rechnerisch) zulässig sein, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

@fraukerze: Wie genau wird verändert? Vor oder nach der Planzeit? Wieviele Minuten (Beispiele)? Gibt es eine Gleitzeitvereinbarung / Arbeis-(Stempel-)zeitvereinbarung? Was steht diesbezüglich im Arbeitsvertrag?

Fragen über Fragen...

brromed  07.11.2014, 14:34

Mit Verlaub: Das ist Quatsch!

Wenn die Stempeluhr defekt ist, gibt es in aller Regel gar keine "Stempelzeiten" und somit auch nichts zu verändern. Hier muss dann manuell (schriftlich) erfasst und dokumentiert werden.

Das ist Urkundenfälschung.

verreisterNutzer  06.11.2014, 18:28

"Kommt ´drauf an", würde der Arbeitsrechtler sagen (==> siehe hierzu meinen Kommentar zur Antwort von @Alexandra0809).

reblaus53  06.11.2014, 18:30
@verreisterNutzer
"Kommt ´drauf an", würde der Arbeitsrechtler sagen

das sagt JEDER Jurist. IMMER. ;-))

skychecker  06.11.2014, 19:21
@reblaus53

Wobei das ja auch rechtlich dann okay ist. Oder wollen wir jetzt Fragen hier moralisch beantworten?