Steht ein 1 Monatiges Fahrverbot im erweiterten Führungszeugnis?
Ein Freund von mir möchte sich bei einem Wachgewerbe bewerben, aber diese fordern ein erweitertes Führungszeugnis.
Nun hat er Angst, dass dieses 1 Monatige Fahrverbot dort drin stehen könnte.
Er geriet in eine Verkehrskontrolle und hatte leider 0,9 Promille.
Das war dann eine sogenannte Ordnungswidrigkeit ( keine Straftat!) mit 4 Punkten, 500€ Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.
Im Netz konnten wir nicht wirklich etwas darüber finden ob dies im erweiteren drin steht.
3 Antworten
Nein, OWI sind dort nirgends aufgeführt.
Wie gesagt, eine OWI steht weder im erweiterten Führungszeugnis, noch im "normalen".
Im erweiterten Führungszeugnis stehen Delikte im niedrigen Strafbereich.
Eine OWI ist eine Verwarnung außerhalb des "Strafbereiches".
Puh, da hat er nochmal Glück gehabt, denn er ist schon total am verzweifeln deswegen, denn diese Chance beim Wachgewerbe wäre das beste was ihm passieren könnte und nun ist es so nah zu greifen.
Nur eben das Führungszeugnis machte ihn jetzt wegen dem Trunkenheit am Steuer große Sorgen.
Denn in keinem der Führungszeugnisse steht etwas drin, denn er ist normal ein sehr anständger Mensch.
Nur eben an diesem einen Abend schätze er sich selbst falsch ein und dachte, dass er unter der Promille liegt.
Das steht nicht im erweiterten Führungszeugnis, da es keine Straftat war. Das wäre es erst ab 1,1 Promille bzw. wenn er einen Unfall gebaut hätte.
Nein, steht nicht im Führungszeugnis, auch im erweiterten nicht.
Im Netz haben wir vieles gelesen und da stand, dass Fahrverbote immer im erweiterten Führungszeugnis drin stehen.
Aber ob es eine Straftat vorraussetzt nicht.
Denn widerrum in anderen Artikeln stand dass nur Straftaten drin stehen und dieses 1Monatige Fahrverbot galt nur als Ordnungswidrigkeit.
Das Problem ist einfach das, wenn es drin steht wird er nicht genommen!
Daher wollte er das vorher wissen bevor dann doch eh alles umsonst war.