3 Antworten

Hi, ja. So ist es vorgeschrieben.

Viele Autofahrer drängeln sich aber rein. Sie verwechseln das mit dem Reißverschlussverfahren.

Besser ist es, notfalls noch einen Teil des Standstreifens zu nutzen, bis man eine Lücke hat.

Zwar auch verboten, aber da drückt die Polizei ein Auge zu, weil das bremsen und einfahren gefährlicher ist.

Wenn Du noch in der Fahrschulausbildung bist, darfst Du das aber nicht machen. Da musst Du wirklich notfalls am Ende des Beschleunigungsstreifens bremsen.

Ja das ist korrekt wiedergegeben. Das ergibt sich aus 2 StVO:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

i.V.m. 18 Abs. 3 StVO

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Dazu kommt dass du manchmal schlicht keine Wahl hast weil es keinen Seitenstreifen gibt oder dieser z.B. durch ein Pannenfahrzeug blockiert ist.

Hallo Schulzefa

Beim Auffahren auf die Autobahn beschleunige ich so dass ich gleich schnell wie die am ersten Fahrstreifen sind, dann ist das Einfädeln kein Problem. Darum bin ich noch nie bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens gekommen.

Dort stehen zu bleiben und vom Stand aus in den fließenden Verkehr einzufädeln ist Wahnsinn

Gruß HobbyTfz