ich möchte wissen ob ein Stafford-Schäferhund-Mix nach der Erfurter Hundesteuersatzung als Kampfhund zählt, da ich mir überleg einen Welpen zuzulegen.
Der Staffordshire-Bull-Terrier ist als "gefährlicher Hund" audgezählt, der Schäferhund nicht. Jeoch sind auch "Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration mit anderen Hunden" einbezogen.
Bei den Welpen, von denen ich rede ist die mutter Stafford-Schäferhund-Mix und der Vater Schäferhund.
Zählen die Welpen noch als gefährliche Hunde, auch wenn die Mutter schon eine Kreuzung ist?

Kampfhunde gibt es nicht.Doch es gibt Menschen,die Hunde zu Kampfhunden machen.Kommt immer auf die Erziehung an.Ich glaube diese Mischung zählt jedoch zu den "Kampfhunden".

Ich würd es nicht an die Große Glocke hängen... Sag einfach es seien Schäferhundmischlinge...
karinnox am 5. Oktober 2009 12:58 naja--kommt jedoch auch aufs "aussehen" an--glaub net das die leute vom amt "blind" sind. "daumenhalt" :-)
genau, die Kleine, die ich mir ausgesucht habe hat die Fellzeichnung vom Staffordshire. Bin gespannt, wie sie aussehen wird, wenn sie ausgewachsen ist.
Habe beim Steueramt angerufen und mich erkundigt. Bei der Mutter handelt es sich um die 1. Eltnergeneration. Da die Kreuzung in der 2. Elterngeneration (Großeltern der Welpen) auftrat und der Vater zu einer "nicht gefährlichen Rasse" zählt werden auch die Weplen als "nicht gefährliche Hunde" versteuert.

ja! in dem Fall handelt es sich um die 1. Generation.
ich dachte bei den Welpen handelt es sich bereits um die 2.Generation, da die Mutter ein Mischling ist (somit 1.Generation) oder täusch ich mich?