Spielothek unter 18

5 Antworten

So ein Quatch ! Wir leben hier in Deutschland man ! Du bist minderjährig, das heisst du bist beschränkt geschäftsfähig und deine Willenserklärungen sind schwebend unwirksam ! Solange du nicht 18 bist haben dein Eltern das Recht für dich zuentscheiden und du hast nicht unbedingt ein recht drauf deine meinung abzugeben. Und wenn eine Aufsicht in Einer Spielothek ihre Aufsichtspflicht verletzt. Wessen Schuld ist das? Die Der Erwachsenen Angestellten oder Die Schuld des Minderjährigen Zwergs der noch Keine Ahnung vom Leben hat und nicht weiss worauf er sich da einlässt ?! Die Aufsicht bezahlt eine Strafe von 3000-4800 Euro und wird in Der Regel Gekündigt. !

von dieser Strafe weiß ich jetzt nichts. Aber soweit ich weiß wird man meist direkt am Eingang abgefangen und kontrolliert. Sonst würden sich dort ja viel zu viele Minderjährige reinschmuggeln.

Nur der Spielothekbesitzer bzw. die Aufsicht begehen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz. Derjenige, der mit 17 reingeht nicht.

ja müsste man... aber der besitzer müsste auch strafe zahlen.

Es ist einfach nicht erlaubt