Spielhallenaufsicht Rechte und Pflichten

5 Antworten

Ob und wie eine Hallenaufsicht mit der Kundschaft unterhalten oder sich dazu setzen darf und sämtliche andere Modalitäten, wird natürlich durch den Arbeitgeber entschieden.

Gegen Freundschaften wird der Arbeitgeber aber regelmäßig nichts tun können, solange sie dem Arbeitsvertrag nachkommt.

Weiterhin kann auch eine Aufsicht nur mutmaßen, wann ein Gerät wirft.

Kleinstgeld passt nun auch in den Automaten, von daher kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass gerade dieses Geld unerwünscht sein soll. Es ist aber sicher immer etwas lästiger beim Transport...

Weiß so eine Aufsicht in etwa welcher Automat kommt?

der kommt? wohin denn?

bist du die aufsicht oder nur ein spielsüchtiger zocker?

egal - antworten wird dir der chef auch nicht geben. wir wissen nicht, wo du daddelst....

bei glücksspielen gewinnt immer die "bank" und das ist der aufsteller.

Es ist nicht der Job einer Aufsicht sich zu Spielern zu setzen,alle Gäste sollten gleich behandelt werden und das an einem solchen Ort Freundschaften entstehen halte ich für sehr fragwürdig es sind Spieler und manche erhoffen sich vielleicht einen Vorteil wenn sie sich mit einer Aufsicht vermeintlich anfreunden aber es geht nie um die Person sondern um das Zocken!Eine Aufsicht weiß nie wann ein Automat zahlt und wenn es mit rechten Dingen zugeht auch der Betreiber nicht man kann nur vermuten wenn ein Automat längere Zeit nichts bezahlt hat das er demnächst aufmachen wird.Wie es mit den Getränken gehandhabt wird entscheidet der Betreiber und das Personal sollte sich danach richten,auf deine Frage nach privatem Besuch,in Ausnahmefällen wird dein Arbeitgeber sicherlich nichts sagen aber es ist dein Arbeitsplatz und wie es das Wort schon sagt bist du zum arbeiten da!Zu den Klein Spielern 5-10cent ist es ein zweischneidiges Schwert manchmal ist es besser die zu haben als gar keinen Spieler auf der anderen Seite kann nach stundenlangem Spiel mit kleinem Einsatz ein 2€ Spieler kommen und der Automat macht dann richtig auf das bedeutet hohe Gewinne in kurzer Zeit.

Schön wäre es wenn eine Spielhallenaufsicht wüsste welche Automat gewinnen würde

rudolfweiher  21.07.2013, 01:44

definitif machbar aber nur wenn der Mitarbeiter über Jahre der "kennung der Automatenhat" und des Eingeworfenen Geldes selbst " inoffiziell Buch führt; dann wäre einen solche Situation möglich.Ansonsten Automaten ,so weis ich es müssen und spucken nur 40% gewinne aus , das heisst zu 70% wird er immer gegen dich spielen. Beispiel 100€ schmeist ein spieler rein = gewiinn beim ersten spiel= 70€ Gewinn die spuckter nur aus. = Endeffekt 50 leute schmeissen 5 € rein wenn er leer ist = Fazit 250€ sind drinne aber bdu weist nicht wenn du 5 € reinwirfst ob du die 250 rausholst um nun genau rauszubekommen wieviel Leute es noch mal versucht haben muss man schon eher detaleiert Buch führen und mit sehr hihem Aufwand. MFG Rudi.

katinkki 
Fragesteller
 21.07.2013, 04:45

Die Antwort ist zwar interessant...nur was ist mit den anderen vielen Fragen? ;-)

1. Frage:
Darf eine Spielhallenaufsicht sich zu Spielern setzen? 

Antwort: Nein darf sie nicht, egal wer es ist..

2. Frage:
Weiß so eine Aufsicht in etwa welcher Automat kommt?

Antwort:  

Nein sie wieß es nicht. Sie darf auch dem Spieler nicht sagen,
er soll den Automaten auf 1 Euro stellen. Wenn er verloren hätte, hätte sie die Schuld von dem Spieler bekommen´. Und das wäre böse ausgegangen, bis zur Kündigung...

3. Frage:
Darf eine Spielhallenaufsicht sich überhaupt mit Kunden anfreunden?

Antwort: Ja darf sie. Aber sie darf nichts Preis geben, sonnst Kündigung..

4. Frage:
Hat eine Spielhallenaufsicht Auflagen wer wieviele Getränke bekommt oder ob jemand überhaupt eines bekommt?

Antwort: 

Die Spieler die spielen konnen so viel trinken wie sie wollen, die Gäste die nicht spielen und nur rum stehen, die müßen die Halle verlassen...

5. Frage:

Darf eine Spielhallenaufsicht privaten Besuch während der Arbeitszeit bekommen?

Antwort:

Nein es ist Ihr Arbeitsplatz. Nur in Ausnahmefällen

Ich hoffe ich habe euch alle Fragen beantwortet...

L.G.