Speditionen - Definition 'sachgemäße Verpackung' und Verpflichtungen bei 'Vorsicht zerbrechlich'

2 Antworten

Sachgemäße Verpackung heißt, dass es so verpackt sein muß, dass es starkes Schütteln oder auch einen Sturz aus einem Meter Höhe aushält.

Wann und in welcher Höhe der Spediteur haftet, findest Du in den jeweiligen AGB des Spediteurs mit dem Ihr zusammenarbeitet. Dort finden sich sicher auch noch weitere Hinweise, wie verpackt werden muß.

Der Hinweis "vorsicht zerbrechlich" ist lediglich ein Hinweis. Du kannst nicht davon ausgehen, dass dieses Paket dann vorsichtiger befördert wird. In den Logistikzentren wird ja maschinell gearbeitet, und da wird dieses Paket dann behandelt wie alle anderen auch. Lediglich der Mensch, der dieses Paket in die Finger bekommt, geht vielleicht etwas vorsichtiger damit um. Eine Garantie ist dieser Hinweis aber nicht. Deshalb muß es besonders sorgfältig verpackt werden.

Ansonsten wie gesagt mal in die AGB des Spediteurs schauen.

Es kommt bei diesem Fall auch darauf an nach welchem Gesetz bzw Vorschriften der Vertrag geschlossen wurde. Wenn es per Fernverkehr mit einer Deutschen Spedition geht sind es wahrscheinlich die ADSp, wenn es über Sammelgut geht dann womöglich auch CMR, kommt darauf an. Bei der Verpackung lässt sich immer drum streiten. Es kommt darauf an was es für Ware ist, und wodurch diese kaputt gegangen ist. Beispiel hierführ ist eine Glassscheibe: Ragt diese über die Palette hinaus, wird wohl auf Verpackungsmangel berufen. Vil. Kannst du ja nähere Informationen zu der Ware geben, oder evtl. auch ein Bild von einem Beispiel machen. Ich müsste dir dann sagen können ob es sich offensichtlich um einen Verpackungsmangel handelt, ob darüber gestritten werden kann oder ob diese bestens verpackt wurde.