Spätschichtzuschüsse und mindestlohn für eine Spielhallenaufsicht?

3 Antworten

Hallo rafnix!

Du musst Dich zu allererst erkundigen, ob für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Das müsste im Arbeitsvertrag stehen. An sonsten wendest Du Dich dazu an das nächstgelegene Gewerkschaftsbüro - in Deinem Fall höchstwahrscheinlich ver.di und fragst einfach 'mal nach.

Grundsätzlich werden sämtliche Entgeltfragen (Tabellenlohn, Zuschläge etc.) in Tarifverträgen geregelt. Meines Wissens gibt es für Deine Branche keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Liegt keine Tarifbindung vor und es gibt keinen ges. Mindestlohn, so könnte der AG im Grunde zahlen, so wenig er will - eben auch keine Nachtzuschläge ... : - ((

Aber: Erst vor Ort (Gewerkschaft) informieren und dann ggf. (nach)fordern.

Eine Schichtzulage wird Arbeitnehmern gezahlt, die in einem Schichtsystem arbeiten. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Regelung. Vielmehr ergibt sie sich entweder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vorschriften. Die Schichtzulage wird gewöhnlich als prozentualer Aufschlag auf den Stundenlohn berechnet und an diejenigen Mitarbeiter ausgezahlt, die in Schicht arbeiten.

Häufig sind unterschiedliche Schichtzulagen für Spät- und Nachtschicht sowie Schichten an Feiertagen und Sonntagen vorgesehen. Schichtzulagen, die für Nacht, Sonntags- und Feiertagsarbeit gezahlt werden, müssen nicht voll versteuert werden. Eine Nachtschichtzulage, die unter 25 Prozent liegt, bleibt steuerfrei; dasselbe gilt für Sonntagsarbeit unter 50 Prozent und für Feiertagsarbeit unter 125 Prozent.

http://www.personal-wissen.de/schichtzulage/

Spätschichtzulagen sind gesetzlich geregelt.

Aber viele Betriebe zahlen sie nicht,wie meiner.

Die Zulagenhöhe beträgt in der Regel 25 %,der Arbeitgeber kann es in Form von Geld oder zusätzlicher Freizeit abgelten.

Soweit ich weiß gibt es Zulagen ab 20 Uhr, ich weiß aber nicht ob das gesetzlich so ist. Einige Betriebe zahlen sogar schon ab 18 Uhr Zulagen.

rafnix 
Fragesteller
 25.10.2011, 23:48

kann man das gesetzlich durchsetzen?? und wer wäre der ansprechpartner dafür?? sollte man den arbeitgeber direkt darauf ansprechen?? uund wie sieht es mit urlaubsgeld in dieser branche aus??

Maximilian112  25.10.2011, 23:58
@rafnix

nur wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt oder ein Tarifvertrag greift kann man es gesetzlich durchsetzen

brromed  26.10.2011, 18:24

Sorry, aber das ist so nicht richtig!

Vergütungsfragen - und dazu gehören auch sämtliche Zulagen - sind grundsätzlich Tarifangelegenheit und somit eben nicht "gesetzlich" geregelt.

Die Mindestlohnfrage ist eine Andere ...