Sonderausgaben - dauernde Last
Mein Mann hat schon vor langen Jahren (30 Jahren) das renovierungsbedürftige Haus seiner Eltern inkl. Schulden aufgrund eines Todesfalles übertragen bekommen. Seine Mutter hat seitdem ein freies Wohnrecht (keine Miete, kein Strom oder sonstiges) in unserem Haus. Die Rente der Mutter ist gering. Wir haben die Schulden gemeinsam abgezahlt und auch immer renoviert. Naja, so ist seine Mutter wie ein Kind, das mit weit über 30 Jahren noch immer nicht auszieht und das kann noch dauern ;-).
FRAGE: Hat man die Möglichkeit, die Kosten für Strom, Wasser, Heizung etc. steuerlich geltend zu machen? Bisher hat das Finanzamt immer abgelehnt.
4 Antworten
Naja, so ist seine Mutter wie ein Kind, das mit weit über 30 Jahren noch immer nicht auszieht und das kann noch dauern ;-).
kopfschüttel
wieso hat dein mann das erbe angenommen, wenn es für ihn so eine last darstellt. oder bist nur du dieser meinung?
wieso hat dein mann das erbe angenommen, wenn es für ihn so eine last darstellt.
natürlich ist das die frage.... wer A sagt, muss auch B sagen...
Wer das Recht zum wohnen hat , hat auch das Recht die Energiekosten zu tragen. Da sollten sie mal den Vertrag genau lesen.
Die Sache mit dem Wohnrecht ist schon mal besser, als die Lösung mit dem Nießbrauch, die häufig gewählt wird.
Aber man hätte mit besserer Überlegung und (vor 30 Jahren, 1984) ca. 200,- Mark Beratungsgebühr eine bessere Lösung finden können.
Für meinen Mann ist das ein großes Problem. Ich komme damit klar. Aber das ist nicht die Frage. Sorry