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Soll ich ohne offizielle Vermessung einen kleinen Teil meines Grundstückes abgeben?

gefragt von angora73 am 27.04.2008 um 18:49 Uhr

Die Einfahrt eines Nachbarn ist sehr schmal, nun möchte er die verbreitern und hat mich angesprochen ob ich ihm dafür Grundstück geben würde. Im Gegenzug bekomme ich irgendwann ein von den Quadratmetern gleichwertiges Stück, dort steht aber noch ein Gebäude drauf was dann abgerissen werden soll. Ohne Katasteramtvermessung, weil die wohl sehr teuer ist, nur mit einem Schriftstück. Was haltet ihr davon, da ist doch Ärger vorprogrammiert, nicht?


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Reply


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 27. April 2008 19:33
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Wenn ihr das so macht, wird jedoch nicht das Eigentum an den getauschten Grundstücksteilen übertragen. Eigentümer ist immer nur der, der auch im Grundbuch steht. Der Zettel oder die mündlichen Abmachungen ändern daran nichts.

Man weiß nie was morgen kommt, ob man sich morgen noch verträgt, ob irgendwann ein Erbfall eintritt usw. usw. Wenn man es also richtig machen will - nur mit Dokumentation im Grundbuch!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. April 2008 18:52
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Gott, wenn ihr euch gut versteht und das vertraglich vereinbart, muss es doch keinen Ärger geben! Scheinbar geht heute gar nichts mehr, ohne Anwälte, Ämter oder Gerichte zu beschäftigen! Die Zeiten, wo man sich ein Wort gegeben hat und sich drauf verlassen konnte, scheinen vorbei zu sein!

Kommentar von skeptiker007 am 27. April 2008 18:57

Ich gebe dir vollkommen recht, aber was ist, wenn einer der beiden Partenr sein Grundstück veräußern muss, oder stirbt und es nun um Erbschaftsfragen geht? Irgendwie muss es doch nachvollziehbar festgehalten werden - und rechtsverbindlich.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. April 2008 19:08

Könnte man das nicht in einem privaten Vertrag festlegen? Bezogen auf den ursprünglichen Grundriss die Veränderungen definieren!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 27. April 2008 19:41

Nee, das geht eben nicht weil es rechtlich nicht gültig ist und der jeweilige Eigentümer seine Zusage jederzeit zurückziehen kann.
Wass ist denn wenn der Nachbar z.B. sein Grundstück verkauft ohne den Käufer über die rechtliche Situation des "geliehenen" Grundstücksstreifen zu informieren oder der Fragesteller verstirbt und seine Erben verkaufen und der neue Eigentümer will sein Grundstück allein nutzen.
Ich geb ja recht, dass heute für alles und jedes immer gleich nach einem Anwalt geschrieen wird aber in diesem Fall geht es nicht ohne Notar und Katasteramt.
Teoretisch kann angora73 ja auch das Grundstück behalten und zu Gunsten des Nachbarn eine Baulast eintragen lassen (gegen entsprechende Bezahlung natürlich). Da reicht eine selbst gefertigte Skizze im offiziellen Lageplan und Eintragung in´s Baulastenverzeichnis durch den Notar.

Kommentar von angora73 am 27. April 2008 19:45

Baulast?? Was hat das für Konsequenzen??

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Mai 2008 17:44

Eine Baulast ist eine ideelle Verschiebung der Grenze ohne Eigentumswechsel, d.h. dass Du auf diesem Streifen praktisch nichts mehr machen kannst und evtl. Neubauten im Abstand von der "neuen" idellen Grenze halten musst.
Man kann das natürlich so gestalten, dass die Baulast widerrufbar ist, da hier ja nicht gebaut sondern nur genutzt werden soll, also Pflasterarbeiten etc., was rückbaubar ist.


regideur
beantwortet von regideur am 27. April 2008 18:53
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Wenn ihr Euch einig seid und das ist bei einer guten Nachbarschaft möglich, muss es keinen Ärger geben. Es wird aber mit Sicherheit nicht billig da jede Veräußerung eines Grundstückes über einen Notar gehen muss. Und das ist in Eurem Fall ja 2x so.


anonym
beantwortet von angora73 am 27. April 2008 19:04
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Nun ja, Kosten sollen eben vermieden werden. Und ja: wir verstehen uns gut, nur was ist, wenn z. b. einer das Haus verkaufen will o. muss? Oder wenn es doch zum großen Krach kommt. Wenn ich da irgendein Schriftstück habe, das ist doch dann nur ein Stück Papier.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 27. April 2008 19:48

Eben und da kannst Du Dir dann den Popo mit abwischen.
Alles was ein Grundstück betrifft muss, wenn es rechtsverbindlich sein soll, im Grundbuch eingetragen werden.
Du bist ja schon selbst auf die Haken an der Sache gekommen. Lieber jetzt Geld für eine vernünftige Lösung ausgeben als es später Rechtsanwälten in den Rachen zu schmeißen. Da ist die jetzige Lösung mit Sicherheit preiswerter und jeder weiß woran er ist.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 27. April 2008 19:28
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Ich denke , in der heutigen Zeit geht wahrscheinlich nichts mehr ohne Grundbuch und Katasteramt. Das ist leider mit Kosten verbunden , doch denke einmal an die nächste Besitzgeneration . Die wird sich vielleicht um diesen Privatvertrag nicht scheren und der Ärger ist dann vorprogrammiert.





Kajjo
beantwortet von Kajjo am 27. April 2008 19:32
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Grundstückskauf und -tausch geht überhaupt nicht ohne Notar und Katasteramt. Im Zweifelsfall wären alle Vereinbarungen NICHTIG.

Mein Rat: Mach es auf keinen Fall! Mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen!

Wenn der Nachbar Vorteile erzielen möchte, dann muß der dafür bezahlen. Offensichtlich ist die Einfahrt ja wertvoller als unnützes Land hinten -- warum solltest Du also 1:1 tauschen? Verkaufe ihm doch lieber etwas Land -- das Geld kannst Du bestimmt gebrauchen. Erkundigt Euch bei der Gemeinde nach dem fairen Preis laut Bestandstabelle und fertig. Du mußt nicht unnützes Land im Tausch annehmen. Und die Grunderwerbssteuer zahlt immer der Käufer...

Kommentar von angora73 am 27. April 2008 19:39

Das ist eine gute Idee, denn das Land was wir bekommen sollen nützt uns wirklich überhaupt nichts. Muss noch mal mit ihm reden ob es nicht doch offiziell gemacht werden soll, verkaufen ist wohl das beste, so gibt es auch keine Probleme. Und wer weiß wann das genannte Gebäude abgerissen wird....


DerFussi
beantwortet von DerFussi am 28. April 2008 07:20
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Es geht ohne Katasteramt, aber nicht ohne Grundbuch. Was hälst du von einer Grunddienstbarkeit? Sprich einem Wegerecht. Das wird auf deinem Grundstück ins Grundbuch eingetragen. So kann sich dein Nachbar sicher sein, dass es weiter besteht, auch wenn du dein Grundstück verkaufst.

Aber. Eine Teilung oder Flächentausch wäre langfristig die bessere Variante. Ein Grundstück mit einer gescheiten Zuwegung läßt sich in der Regel besser verkaufen, als eines ohne. Langfristig sollte man auch was die Form angeht, immer auf gut bebaubare und gut erreichbare Grundstücke hinarbeiten.

Nebenbei trifft das auch für den umgekehrten Fall zu. Da sehe ich haarsträubende Teilungsentwürfe, nur um Dienstbarkeiten wegen Abstandsflächen zu vermeiden (Baulasten). Und wenn die Schuppen mal abgerissen sind, bleiben grauenvolle Grundstücke übrig.




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