Sind Zeugen ein ausreichendes Beweismittel?

18 Antworten

Unabhängig von der Glaubwürdigkeit der einzelnen Zeugen haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, daß die Zeugen in vielen Fällen unbewusst falsche Aussagen machen, die zu einem verzerrten Bild der tatsächlichen Begebenheiten führen.

Bei diesen Untersuchungen haben 100 Menschen den gleichen Vorgang am gleichen Ort zu gleicher Zeit erlebt und trotzdem kamen ganz unterschiedlich Aussaghen heraus.

Ja. Zeugen sind ein eigenständiges Beweismittel im Strafverfahren. Eine einzige Zeugenaussage reicht für eine Verurteilung aus, wenn sie glaubwürdig und in sich schlüssig ist.

Ein Richter kann immer dann verurteilen, wenn er keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Täters hat. Natürlich kann theoretisch jeder Zeuge vor Gericht absolut glaubhaft lügen. Aber da das strafbar ist, muß man sich auch immer fragen, was der Zeuge davon haben sollte, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten und sich damit selbst der Gefahr der Bestrafung auszusetzen.

Nein, kein sicheres Beweismittel.. Denn es kommt darauf an ob die Zeugen glaubhaft sind oder nicht, bestimmte Krankheiten haben die ihre Aussage in Frage stellen lassen oder auch in welchem persönlichem Verhältniss sie zum Beklagten oder so stehen..

In der Regel sind Zeugen zusätzliche "Hilfsmittel", um vorhandene Beweise (Fingerabdrücke, Blutspuren usw.) zu untermauern.

Eine Verurteilung, die ausschließlich auf Zeugenaussagen basiert, findet eher selten statt und hat in meinen Augen immer einen faden Beischmack.

skyfly71  24.09.2010, 13:37

Eine Verurteilung ausschließlich aufgrund von Zeugenaussagen findet in SEHR vielen Fällen statt. Regelmäßig bei Ladendiebstählen, Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und und und...

Das beste sind nach wie vor Videoaufnahmen.
Zeugen können von Staatsanwälten verunsichert und in ihrer Glaubwürdigkeit herabgesetzt werden.
Bei Polizei Einsätzen so viel wie möglich von den Beamten dokumentieren lassen. Diese Dokumentationen aber auf keinen fall selbst unterschreiben.
Gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu rate ziehen.