Sind Schäden an der Regenrinne der Gebäudeversicherung zu melden?
Hallo,
Nach Übernahme einer Wohnung ist mir, als ich aus einem Fenster schaute, aufgefallen, dass sich das Fallrohr von der Regenrinne gelöst hat. Das Verbindungsstück, das verwinkelt ist, hängt lose. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, auf der Straßenseite 8 Meter hochzusteigen, um an das Verbindungsstück ranzukommen und es an die Regenrinne wieder anzustecken. Muss ich das der Versicherung melden oder ist das eine reine Instandhaltungsmassnahme? Muss man einen Dachdecker kontaktieren und wie teuer wäre die Reparatur?
Danke
1 Antwort
Ein Versicherungsschaden wäre es nur, wenn durch Sturm der Schaden verursacht worden wäre. Dafür hätten Sie -als Versicherungsnehmer - die Beweislast und Darlegungspflicht.
Am besten Sie buchen die Schadenbehebung als Instandsetzungsmaßnahme. Vielleicht bitten Sie die freiwillige Feuerwehr den Kleinschaden zu beheben und spenden den Jungs einen großen kühlen Trank :-)