Wenn ein Profifussballer nur einen Auftraggeber als Selbstständiger hat, seinen Verein, gilt er dann nicht als Scheinselbstständig?!
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Profifussballer sind bei ihrem Verein angestellt mit einem ganz normalen Arbeitsvertrag, so wie auch Putzfrauen, Platzwart usw angestellt sind. Der Vertrag sieht nur etwas anders aus, weil auch die Arbeit etwas anders ist - und die Bezahlung. Von einer Selbststaendigkeit kann keine Rede sein.
Django80 am 15. Juni 2009 12:48 ui, dann würde ich gerne die Lohnabrechnung und vorallem die Lohnnebenkosten sehen.
darum hört man häufig garantiertes wochennettoeinkommen das andere zahlt der verein zusätzlich. Privatversicherung, steuern etc.
Franticek am 15. Juni 2009 12:55 Das haengt dann alles davon ab, wie der Vertrag aussieht. Aber es handelt sich um einen richtigen Arbeitsvertrag.
Es heißt ja nicht Profifußballer, sondern Vertragsfußballspieler. Da sind "normale" Arbeitnehmer und zahlen ihere Beiträge in Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sogar ihre Verletzungen sind Arbeitsunfälle und werden aufwändig von der Verwaltungs-BG bezahlt.
Fussballer sind serh wohl selbständig.
Nicht die in der Kreisklasse, das ist schon klar.
sind sind Angestellte des Vereins nicht selbständig.
Und warum kriegen die ne normale Lohnabrechnung? Und warum werden arbeitslose Profi-Spieler auf Arbeitsamtkosten in Duisburg trainiert?