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Sind Profifussballer Scheinselbsständige?

gefragt von ElSoRn am 15.06.2009 um 12:41 Uhr

Wenn ein Profifussballer nur einen Auftraggeber als Selbstständiger hat, seinen Verein, gilt er dann nicht als Scheinselbstständig?!


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anonym
beantwortet von friedelstar am 15. Juni 2009 12:41
3x
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Fussballer sind nicht selbstständig!!!!

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 15. Juni 2009 12:42

Fussballer sind serh wohl selbständig.

Nicht die in der Kreisklasse, das ist schon klar.

Kommentar von Simple_avatar6smallKurgast am 15. Juni 2009 12:46

sind sind Angestellte des Vereins nicht selbständig.

Kommentar von friedelstar am 15. Juni 2009 12:51

Und warum kriegen die ne normale Lohnabrechnung? Und warum werden arbeitslose Profi-Spieler auf Arbeitsamtkosten in Duisburg trainiert?


Franticek
beantwortet von Franticek am 15. Juni 2009 12:44
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Profifussballer sind bei ihrem Verein angestellt mit einem ganz normalen Arbeitsvertrag, so wie auch Putzfrauen, Platzwart usw angestellt sind. Der Vertrag sieht nur etwas anders aus, weil auch die Arbeit etwas anders ist - und die Bezahlung. Von einer Selbststaendigkeit kann keine Rede sein.

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 15. Juni 2009 12:48

ui, dann würde ich gerne die Lohnabrechnung und vorallem die Lohnnebenkosten sehen.

Kommentar von friedelstar am 15. Juni 2009 12:50

darum hört man häufig garantiertes wochennettoeinkommen das andere zahlt der verein zusätzlich. Privatversicherung, steuern etc.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 15. Juni 2009 12:55

Das haengt dann alles davon ab, wie der Vertrag aussieht. Aber es handelt sich um einen richtigen Arbeitsvertrag.


almmichel
beantwortet von almmichel am 15. Juni 2009 12:44
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Nein sie sind angestellte des Vereins.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 15. Juni 2009 12:43
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::: wäre gar nicht so schlecht...


anonym
beantwortet von Wolko am 18. Juni 2009 13:05
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Es heißt ja nicht Profifußballer, sondern Vertragsfußballspieler. Da sind "normale" Arbeitnehmer und zahlen ihere Beiträge in Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sogar ihre Verletzungen sind Arbeitsunfälle und werden aufwändig von der Verwaltungs-BG bezahlt.


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