Shisha ab 16 oder 18?

8 Antworten

Der § 10 Abs. 1
JuSchG lautet: "An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."

Was ist daran nicht zu verstehen?

jaese 
Fragesteller
 19.03.2011, 16:30

Also ist damit gemeint, dass es okay wäre, wenn z.B. meine Eltern die Utensilien gekauft hätten (da ich ja noch nicht volljährig bin), ich die Sachen aber auf Privatgelände benutzen würde (sprich: rauchen würde)?!

Das ist doch unsinnig..

Dummie42  19.03.2011, 17:18
@jaese

Du liest da nur raus, was du lesen willst.

jaese 
Fragesteller
 19.03.2011, 19:19
@Dummie42

Aber ist das nicht gerade das Problem, das bei solchen Formulierungen wie sie im Gesetz auftauchen auftritt? Dass jeder das rauslesen kann, was er rauslesen will..?
An sich bezieht sich das ganze ja nur auf die Öffentlichkeit, was für mich heißt, dass es auf Privatgelände erlaubt ist, vorallem, wenn die Eltern es erlauben. Aber wenn es ein Gesetz gibt, in dem klar steht, dass es verboten ist, dann wäre ich dankbar, wenn man mir den Artikel und Paragraphen nennen kann, damit ich nachschauen kann! :)

Rauchen in der Öffentlichkeit ist Menschen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Egal ob Zigarette oder Shisha.

Natürlich erst ab 18. Der Tabak enthält auch (meistens) Nikotin und ist gleichzustellen wie jede handelsübliche Zigarette...

Also die Wasserpfeife an sich hat keine Altersbeschränkung. Es kommt darauf an ob du Tabak (ab 18 Jahren) oder etwas anderes geraucht hast, was für dein Alter vollkommen erlaubt ist z.B. grüner Tee oder what ever ;-)

Wenn du ganz sicher gehen willst frag mal in einem Headshop nach, die Leute kennen sich besonders gut mit der Materie aus.

Soweit ich weis ist shisha ab 16 da man auch dampfsteine "rauchen" kann die ebenfalls ab 16 sind da sie kein Nikotin enthalten