Sexuelle Belästigung - Wie weit darf ich mich verteidigen?

11 Antworten

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Bei so einer Art von Belästigung, dürfte ich den Typen zB. in den Bauch treten oder die Tür zu halten bis die Polizei da ist?

Er hat eine Straftat begangen und Du dürftest ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest halten.

Du darfst aber keine Gewalt anwenden, wenn dies nicht unmittelbar zu Deiner Verteidigung oder dem Festhalten der Person dient.

Also:

Emotionen ausschalten, sachlich und klar reagieren.

Das nennt sich "Jedermannrecht".

Chaosniklas  21.10.2013, 20:47

Hat er nicht! - Leider! :P

Wenn du dich verteidigst, dann musst du begründen warum du davon ausgegangen bist, dass ein widerrechtlicher Angriff auf dich unmittelbar bevorstand. Dann darfst du nämlich Notwehr ausüben. Man muss nicht warten bis man tatsächlich angegriffen wird. Treten is da völlig okay.

Andererseits weißt du nie was solche Typen für Krankheiten haben. Riskierst du einen Kampf, dann riskierst du Verletzungen. So wie es tatsächlich gelaufen ist, war es doch noch akzeptabel. Niemanden ist wirklich was passiert und er ist dir nicht hinterher.

Pfefferspray ist bei sowas immer eine gute Alternative. Du kannst Abstand wahren und ein Angreifer hat wesentlich weniger Lust dir hinterher zu laufen (auch wenn es bei wenigen Leuten immer noch passieren könnte).

Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Bei Notwehr aber darf man es dennoch einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray.

Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person.

Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.

Notwehr mit Pfefferspray:

Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er Hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.

Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.

Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen. Also lieber alles versuchen um gar nicht erst in so eine Situation zu kommen. Sich vorbereiten und wehrhaft sein kann aber nie verkehrt sein.

ribbix 
Fragesteller
 17.10.2013, 23:06

Erstmal Danke für diese umfangreichen Infos zum Thema Pfefferspray :D Kann die Polizei eigentlich nur etwas machen wenn ich wirklich Anzeige erstatte? Oder würde es im Prinzip auch einfach reichen die Sache zu "melden"? Jetzt im Nachhinein geht mir der Kerl eigentlich am Ar.sch vorbei daher hätte ich, wenn die Situation noch mal vorkommt, nicht wirklich Bock erst so viel Zeit aufzuwenden mit Anzeige usw.. Mir ginge es eigentlich mehr darum, dass der Typ das demnächst bleiben lässt oder sich zumindest von dem Bahnhof fern hält. Oder kann es zB. sein, dass die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und mich dann als Zeugen lädt?

Ich hoffe man versteht was ich meine, ich möchte einfach nur dazu beitragen, dass der Typ das demnächst bleiben lässt ohne das daraus so ne "dicke Nummer" für mich wird.

Um dich aber nicht völlig unnütz stehen zu lassen: Ich empfehle dir einen Krav Maga oder Kapap Kurs. Dies ist ein vom Israelischen Militär benutztes und auf zivile Personen angepasstes Selbstverteidigungssystem. Besonders viele Frauen machen dies, unter anderm wird bei solchem Training auch Situationen wie diese durchgespielt. Dort lernst du auch deeskalativ (ohne viel Gewalt) aus solchen Situationen heil raus zu kommen. Am besten suchst du dir eine Schule mit einem Instructor (Trainer) der ein Zertifikat von der IKMF (International Krav Maga Federation). :)

PS: Im übrigen wenn du ihn getreten hättest, dann hätte es ihn vielleicht noch wütender gemacht und er hätte dich vergewaltigt. Oder du wärst von ihm vor der Polizei als gewalttätig dargestellt worden. Wobei letzteres wenn es keine Zeugen gibt weniger schlimm wäre. Gruss Nik

Sexuelle Belästigung - Wie weit darf ich mich verteidigen?

Wieso verteidigen? Du musst Dich nicht verteidigen, da Du frei bist zu gehen. Er hält Dich nicht fest (im Gegenteil, er hält sich an sich selbst fest) und er versperrt Dir in keiner Weise den Ausgang und bedroht Dich auch nicht - so dass Du damit rechnen müsstest, am Gehen gehindert zu werden, wenn Du Dich zur Tür bewegen würdest.

Ich weiß, diese Frage ist bereits älter - und vielleicht ist es ungewöhnlich, dass hier ausgerechnet eine Frau meint, dass dies keine dramatische Situation ist, die daher auch keinerlei "Verteidigung" in Form körperlicher Gewalt rechtfertigt. Bei vielen Antworten und einer Diskussion hier musste ich lachen. Daher möchte ich kurz schreiben, was ich dazu denke.

Der Mann war nicht mehr der Jüngste, er war ganz offensichtlich nicht in bester sportlicher Kondition - und: Er hatte die Hosen unten! Wie gut kämpft man da? Wie gut ist man da in der Lage, jemanden hin und her durch eine öffentliche Toilette zu verfolgen (die jederzeit weitere personen betreten könnten?? Und - was hier GF-User als Befürchtung angeben: wie kann man dann auch noch einen arglosen Besucher der Toilette zu vergewaltigen?

Wer jemanden ernsthaft angreifen will, lässt nicht zuerst seine Hosen herunter, um 1. seine Beine und Füße zu blockieren und sich 2. vor dem Kampf ausgerechnet dort zu entblößen, wo er am meisten verletzbar ist.

Dies war wahrscheinlich ein exhibitionistisch veranlagter Mensch, der anderen auf der Toilette auflauert, vor allem, um zu beobachten und um sich zu zeigen. Dazu gab es eine rein verbale Anfrage bezüglich sexueller Handlungen. Der Mann war in diesem Moment weder zum Kämpfen noch zum erfolgreichen Schwingen z.B. eines Messers in der Lage, er hat Dich nicht berührt und offenbar auch nicht aktiv versucht, dies zu tun, sondern stand eine Strecke hinter Dir in seiner Kabine. Er war eher wehrlos und verletzlich mit seiner herunter gelassenen Hose, als dass es für Dich ernsthaft gefährlich gewesen wäre.

Du warst geschockt, es war ekelig, es war Belästigung und es war eine unerbetene verbale Aufforderung zu sexuellen Handlungen - er kam aber nicht auf Dich zu und hat Dich körperlich nicht genötigt, auch nicht am Gehen gehindert oder irgendwie bedroht.

Im Grunde stand er da nackt und hat gefragt. Was nicht in Ordnung ist, aber was auch nicht dazu berechtigt, ihn in den Bauch oder sonstwohin zu treten.Warum solltest Du? Du bist frei zu gehen - und das hätte ich an Deiner Stelle auch getan - und dann draussen die Polizei angerufen und gut.

Ihn dort drinnen einzusperren und festzuhalten hätte keinen Sinn, solange es für seine Handlung nicht einmal einen Zeugen gibt, der seine Tat bestätigen könnte. Denn dann stünde Aussage gegen Aussage - aber Deine eigene Tat, nämlich Freiheitsberaubung, womöglich unter vorheriger Gewaltanwendung, die Spuren hinterlassen hätte, wäre die einzig bestätigte und bezeugte im Protokoll gewesen.

Man kann sowas nur melden und anzeigen - eben für den Fall, dass dieser Mensch bereits Anzeigen erhielt wegen vergleichbarer Aktionen. Dann hätte es sich wenigstens gelohnt. Jede Deiner Reaktionen innerhalb der Toilette wäre für diesen Mann eine Form von Aufmerksamkeit. Die würde ich solchen Leuten nicht schenken.

Wenn Du nur vermutest, daß er noch ein Messer ziehen könnte, dann ist das weit weg von jeder Art Selbstverteidigung entfernt.

An Deiner Stelle hätte ich ihn beleidigt: "Pack Deinen häßlichen Schrumpelwurm wieder ein, Stinker!" Wenn er mich dann angezeigt hätte, hätte es eine Gegenanzeige gegeben.

Angreifen darfst Du den Kerl halt nicht. Das sollte klar sein. In den Bauch treten ist Körperverletzung und Einsperren Freiheitsberaubung. Kommt bei der Polizei nicht so gut an... ;o)

ribbix 
Fragesteller
 16.10.2013, 17:56

Ja gut, aber vielleicht kannst du dir vorstellen, dass ich nicht wirklich scharf darauf bin, so nen widerlichen Penner irgendwo am Arm festzuhalten.

Ich mach mir halt schon Vorwürfe, ich meine ich bin 18 und nicht unbedingt ein Angsthase, aber was wenn da so ein 12 Jähriger Junge ne Stunde später rein geht und da sonst etwas passiert weil ich den Typen nicht gemeldet hab :/

Im Nachhinein hätte ich dem auch gerne ein paar Sprüche an den Kopf geworfen, aber wenn Einem vorher noch nie sowas passiert ist will man einfach nur aus diesem stinkenden Raum raus.

Hebelwirkung  16.10.2013, 18:00

und Einsperren Freiheitsberaubung.

Unsinn.

JEDER darf einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei fest halten.

Dabei dürfen die Mittel nicht überzogen sein aber bei Gegenwehr des Täters ist alles zulässig, was eine Verhaftung durch die Polizei sicher stellt.

Bitte postet hier lieber gar nichts als solchen Unsinn.

Wer keine Ahnung hat, sollte lernen, mal lieber die " ? "zu halten" - Zurückhaltung ist hier angesagt.

DasNeutrum  16.10.2013, 18:09
@Hebelwirkung

Verkneif Dir Deinen "Unsinn"!

Als Irgendjemand ist es Dir NICHT gestattet irgendeine Form von Selbstjustiz anzuwenden. Und darunter fällt sehr schnell auch alles, was ansonsten gemeinhin als "Notwehr" verstanden wird. Denn darüber entscheidet erst der Richter und vorher niemand! Bis dahin riskierst Du selber, zum Straftäter zu werden.

Es gibt durchaus Gesetze, die die Zivilcourage schützen. Aber wann sie angewendet werden liegt im Ermessen der Juristen.

Und es ist ganz schön gewagt, einen alten Mann auf der Toilette einzusperren, weil er die Hosen heruntergelassen hat. Da stehst Du erstmal in der Beweispflicht, daß er Dich belästigt hat. Kannst Du das nicht, dann hast Du ihn im Auge der Gesetzeshüter grundlos eingesperrt. Und genau DANN sind wir wieder bei der Freiheitsberaubung.

Manchmal lohnt es sich eben doch eine Nasenlänge weiter zu denken, als irgendein geduldiges Papierchen reicht... ;o)

Und was "keine Ahnung" usw. betrifft: vor der eigenen Türe kehren, Schätzelein!

ribbix 
Fragesteller
 16.10.2013, 18:09
@Hebelwirkung

Alles klar. Ich glaub diese Typen legen es darauf an dass die Leute genau so reagieren wie ich es getan hab. Werde die Tage mal wieder da vorbeischauen. Nach der Uni bin ich dann wieder an der Toilette vorbeigekommen und in der Nähe stand auch so ein alter Kerl mit Brille, aber aus irgend nem Grund kann ich mich sehr sehr schlecht an das Gesicht erinnern.

ribbix 
Fragesteller
 16.10.2013, 18:21
@DasNeutrum

Naja, Ich glaube wohl kaum, dass die mir unterstellen würden, den einfach so zu beschuldigen. Was hätte ich denn für nen Grund dazu? Ich komme ja nicht mal aus der Stadt. Selbst wenn der dann nicht belangt wird, könnte es ja wohl dazu beitragen, dass dieser Typ den Bahnhof demnächst meidet. Und wenn man tatsächlich wegen so etwas wegen Freiheitsberaubung angezeigt und bestraft werden kann, dann verliert man doch jeden Glauben in unseren Staat! Soll ich jetzt niemanden mehr bei der Polizei melden, wo es keine anderen Zeugen mehr gibt und ich kein Foto oder Video von hab?

Demnächst rufe ich die Polizei und frage dann erstmal nach, ob ich den da drin festhalten darf oder ob ich den raus lassen muss und dann festhalten soll...

DasNeutrum  16.10.2013, 18:36
@ribbix

Die unterstellen einem sehr schnell sehr viel, wenn sie entsprechend drauf sind (langjährige Erfahrung mit dem sogenannten Rechtsstat und seinen launischen Lakaien). Wenn Du auf der sicheren Seite bist (zuverlässige Zeugen usw.) dann ist die ganze Sache nicht mehr so gefährlich. Aber alleine steht immer Aussage gegen Aussage. Und wenn Dein Gegenüber sich gut zu verkaufen versteht, und dem ersten eintreffenden Beamten Deine Nase nicht paßt, ist der Weg von Anfang an vorgezeichnet.

Der Polizei melden kannst Du natürlich alles. Nur jemanden festzuhalten und dabei auch noch grob zu werden ist immer gefährlich.

Gerade bei Deinem Beispiel mit dem Tritt in den Bauch wird es besonders kritisch: wenn der Macker dabei nach hinten umkippt und sich den Kopf am Klo anschlägt, oder Dein aufgesetzter Frontkick seinen blöden Herzschrittmacher trifft, hast Du ein gewaltiges Problem am Hals.

Es entscheiden einfach immer andere Menschen, die Du nicht kennst darüber, ob Deine Handlung nun richtig oder falsch war. Einfach den Namen eines Paragrafen herauszuholen und zu sagen: "Ich habe alles richtig gemacht!" kommt meistens ganz schlecht an...

ribbix 
Fragesteller
 16.10.2013, 18:50
@DasNeutrum

Ja gut, das mit dem Tritt ist übertrieben. Vielleicht nachvollziehbar in so einer Situation aber klar dass es dafür Konsequenzen für mich geben kann. Aber vielleicht stellt sich beim Eintreffen der Polizisten beim Überprüfen der Personalien ja heraus, dass der Typ bekannt ist oder dass er es jetzt ist und in Zukunft überführt werden kann. Irgendwer muss ja den Anfang machen, wenn ich es so ausdrücken darf.

stonehenge255  16.10.2013, 18:56
@ribbix

Du wirst vom Rest beeindruckt gewesen sein ;-)))

Hebelwirkung  16.10.2013, 23:46
@DasNeutrum

Als Irgendjemand ist es Dir NICHT gestattet irgendeine Form von Selbstjustiz anzuwenden. Und darunter fällt sehr schnell auch alles, was ansonsten gemeinhin als "Notwehr" verstanden wird. Denn darüber entscheidet erst der Richter und vorher niemand! Bis dahin riskierst Du selber, zum Straftäter zu werden.

Standardargument der Täter.

Lassen wir es so stehen. Wir waren nicht dabei, somit ist alles nicht beweisbar.

Ich kann nur so viel dazu mitteilen:

Ich bin einige Jahre lang aus beruflichen Gründen Dauerbahnfahrer gewesen.

Insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln zeigt sich, wie eine Gesellschaft tickt.

Oft hatte ich Heimfahrten in den späten Abendstunden.

In 2 Jahren konnte ich 124 Fälle von Nötigung und (teilweise parallel) 317 Fälle von Belästigung fest stellen.

In allen Fällen habe ich zunächst sanft (REDEN) nach Nichteinsichtigkeit konsequent (TUN) gehandelt.

Dabei kamen durch teilweise freche "Eltern" und "Rechtsvertreter" 212 Fälle rechtlicher Auseinandersetzungen auf mich zu.

Bisher ist noch nicht ein einziger "verloren" gegangen, die Gerichte haben da offensichtlich guten Menschenverstand.

Dass dabei die Fixierung der Straftäter erforderlich war, sollte klar sein.

Noch Fragen?

DasNeutrum  17.10.2013, 17:11
@Hebelwirkung

212 Fälle rechtlicher Auseinandersetzungen auf mich zu.

In zwei Jahren??? Ob das nun immer nur an der Gegenseite gelegen hat?

Oder bist Du vom Sicherheitsdienst? Dann wäre es verständlich und nachvollziehbar. Aber dann könntest Du DEINE niedrige Eingreifschwelle nicht auf Otto Normalbürger übertragen, der im Zweifelsfall nicht für Ordnung und Sicherheit vor Ort zuständig ist (siehe Gewaltmonopol).

Bisher ist noch nicht ein einziger "verloren" gegangen

Na, Deinen Richter hätte ich dereinst gern gehabt...

Standardargument der Täter.

Und nun überlegen wir uns mal ganz still zuhaus, warum ein NICHTTÄTER wie ich dieses Argument bringt... ;o)