Selbstständig aber kein Geld zum Leben was tun?
Hallo, Ich bin zusammen mit meinem KFZ-Meister Selbstständig seit März 2014 mit einer Autowerkstatt, ziehe mir aus dieser aber kein Geld raus. Mein Kollege bekommt Hartz 4. (Gestartet aus Hartz 4, Ich aus ALG1) Da die Firma zwar Kostendeckend läuft aber eben noch nicht mehr. Ich bin Freiwillig Arbeitslosen versichert, kann man diese im zweifel in Anspruch nehmen ohne das Gewerbe abzumelden? Bin auch nach wie vor Täglich nach Jobs am suchen um mich über Wasser zu halten. Leider immer wieder Absagen. Ich war Filialleiter in einem Reifenfachhandel vor der Selbstständigkeit (Gelernt habe Ich Kaufmann). Meine Lebensgefährtin verdient ca.1600-1700 Euro netto. Aber dies reicht nicht für uns beide da sie auch ziemlich hohe Fixkosten hat. Die die Arge aber nicht anerkennt, somit fällt Ergänzung durch Hartz 4 für mich wohl raus. Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp oder eine vergleichbare Situation erlebt und kann Helfen.
2 Antworten
Hoffentlich hilft dir der Tipp von wfwbinder weiter. - Zu den hohen Fixkosten Deiner Lebensgefährtin: Ja, richtig, das ist für das Jobcenter sowas wie "Privatvergnügen".
Hole Dir auch Rat bei einer Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.
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Vorsorglich diese Hinweise von mir - gib sie auch Deinem Kollegen zu lesen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage gegeenenfalls (auch) dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Ihr habt den Konstrukt falsch gewählt. Der KFZ-Meister hätte sich selbständig machen müssen und hätte dich als Langzeitarbeitslosen sogar mit Subvention einstellen können.
Jetzt könnt ihr das nicht mehr reparieren. Da käme sofort der Missbrauchsverdacht auf.
Da hilft es nur an den "hohen Fixkosten" zu sparen. 1.700 € netto reichen ohne weiteres für zwei Personen