Selbstschließende Tür zum Hof im Mehrfamilienhaus. Darf man das?
In unserem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien (also nicht besonders groß) wurde ein Schloß an der Tür zum Hof installiert, so dass man die Tür von der Hofseite ohne den Schlüssel nicht mehr öffnen kann. Es handelt sich um einen von allen Seiten abgeschloßenen sehr kleinen Hof mit einem Fahrradständer und Mülltonnen. Am nächsten Tag nach der Installation ging mein Sohn in den Hof, um sein Fahrrad abzustellen und hat die Tür ohne einen Schlüssel nicht mehr aufgekriegt. Musste halt lauthals schreien, bis wir ihm aufgemacht haben. Das hat uns allen eine ziemliche Angst eingejagt. Was, wenn man mal den Müll runterbringt und sich aussperrt abends? Und wenn Feuer ist? Da hat man ja gar keinen Ausweg. Darf man das so überhaupt machen oder gibt es einen Paragraph dazu?
6 Antworten
Sofern - wie es scheint - der Weg vom Hof in das Haus kein Fluchtweg ist, dann ist das nicht ungewöhnlich, sondern eigentlich die Regel. Damit wird verhindert, dass Unbefugte über den Hof ohne Schlüssel in das Innere des Hauses gelangen.
Was, wenn man mal den Müll runterbringt und sich aussperrt abends?
Wenn man seine Wohnung verlässt, hat man doch ohnehin einen Schlüssel dabei. Schließlich ist die Wohnungstüre ja auch zu schließen. Und bei Schließanlagen schließt der Wohnungsschlüssel auch die Eingangstüre.
Und wenn Feuer ist? Da hat man ja gar keinen Ausweg.
Das wäre eben nur dann relevant, wenn sich hier noch Wohnungszugänge befänden, die ausschließlich über den Hof ihren Zugang hätten (klassische Rückgebäude). Solange man ohne Schlüssel das Gebäude verlassen kann, ist das völlig OK.
Vermutlich wurde es dem Hausbesitzer von seiner Versicherung vorgeschrieben..
Im Wohnbaubereich wird bis auf kleine Ausnahmen ausschließlich diese Variante verbaut. Teilweise mit Tagfunktion und E-Öffnern aber Grundlegend bleibt es dabei dass du von außen ohne Schlüssel nicht rein kommen sollst.
Ich kann mich der Meinung von Nordstromboni nur anschließen, denn dort, wo ich arbeite, besteht derselbe Fall und da gibt es aber das Schloss auf der anderen Seite. Also die Türklinke wurde IM Hof belassen. Andersrum ergibt das ja keinen Sinn für einen leichten Fluchtweg, da die Tür erst aufgesperrt werden müsste um bei Bränden zu flüchten. Und bei Fluchtwegen darf es KEINE versperrten Türen geben.
In unserem Gebäude gibt es eine Brandschutzverordnung....hat die örtliche Feuerwehr bei einer Begehung festgelegt....bei Euch nicht????
Nein , da der Fluchtweg nicht vorhanden ist.
Und wer solte aus dem Hof in das fakultativ brennende Gebäude fliehen?
oh habe die Frage falsch verstanden. Habe gedacht das Hoftor (zwischen Hof und Straße) geht nur von außen auf,aber von Innen nicht.