Selbstanzeige wegen Scheinehe. Wie gehe ich vor; Was erwartet mich?

5 Antworten

Beim Ausländeramt sofort melden, dass er die gemeinsame Wohnung verlassen hat. Alles weitere bezüglich der ausländerrechtlichen Maßnahmen soll dann die Behörde veranlassen. Von "Scheinehe" aber bitte nichts erwähnen, die Sachbearbeiter dort werden die Verhältnisse sich selbst denken können.

Gleichzeitig auch die Ehescheidung einleiten; Ratschläge dazu sind in anderen Antworten enthalten.

zugegen 
Fragesteller
 09.10.2016, 12:34

danke erst einmal für die Antwort.

Eine Scheidung ist doch aber etwas anderes als eine Selbstanzeige?

Mir geht es eben nicht um eine Scheidung, die ja ein Trennungsjahr erfordern würde, sondern die Scheinehe zur Anzeige zu bringen.

Wenn ich die Scheinehe aber nicht erwähne und mich nicht selbst anzeige, wird mir das so oder so vorgeworfen. Das wird eine größere Strafe geben, als wenn ich mich selbst anzeige. Ich will da so schnell wie möglich raus aus dieser Scheinehe

aetnastuermer  12.10.2016, 15:07
@zugegen

Eine Scheinehe liegt dann vor, wenn einer oder beide Ehepartner die Ehe geschlossen haben mit der Absicht, keine Ehe im "normalen" Sinne zu führen. Wie du aber in deiner Frage ausführst, hast du aber aus Mitleid geheiratet und ihr hattet eine gemeinsame Wohnung, nach außen also völlig "normale" Verhältnisse. Dass sich im Laufe der Monate und Jahre Änderungen einstellen, kommt auch in "normalen" Ehen vor. Ich sehe für dich also keinen Grund, dir eine strafbare Handlung zu unterstellen und dem wird sich auch jeder neutrale Richter anschließen (müssen).

Ich bleibe also nach wie vor dabei, den Auszug deines Ehemannes aus der gemeinsamen Wohnung dem Ausländeramt zu melden.

Weil ich davon ausgehe, dass du an einer Fortführung der Ehe nicht interessiert bist, solltest du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen, denn schließlich muss festgestellt werden, wann das Trennungsjahr beginnt. Übrigens: Wenn besondere Umstände vorliegen, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Hier kann z. B. seine Absicht, eine Scheinehe mit dir einzugehen, eine Rolle spielen, sofern ihm das unterstellt werden kann.

Kann dir nur sagen, wenn du schweigst, und die Ehe ordentlich geschieden wird, führt das nur zu Problemen. Eine Freundin hat auch aus Naivität eine Scheinehe gemacht. Die Erklärungsnot ist groß wenn man irgendwann mal einen richtigen Partner hat, und außerdem gibt es Unterhaltsansprüche und jegliche Anträge wie z.b. Bafür werden plötzlich sehr kompliziert.

Es gibt Prozesskostenbeihilfe für gering Verdienende.

Hilfreich fand ich das hier, vor allem den Abschnitt Strafen (es wurde eine Strafe von nur 250€ fällig): http://www.scheidungsfix.de/blog/scheinehe-definition-und-rechtliche-konsequenzen-0

zugegen 
Fragesteller
 21.09.2016, 23:19

Danke, ja, ich will auf keinen Fall länger in dieser Ehe bleiben, nachdem ich so übel abgezockt wurde. Bei einer "normalen" Scheidung hätte ich auch die Befürchtung, dass es mir irgendwann mal anders zum Verhängnis wird. Mal abgesehen davon, dass ich dann noch ein Trennungsjahr abwarten müsste und er dann all die Monate noch schön weiter arbeiten könnte und womöglich die nächste Heirat plant, damit ihm nichts passiert.
Wir sind zwar noch keine 3 Jahre verheiratet, aber ich kann mir vorstellen, er hat bereits ausgeheckt, wie er am besten aus vorgehen muss, um weiter hier zu bleiben.

Über das Urteil bin ich auch gestoßen und es macht mir Hoffnung. Vor allem, weil ich kein Geld angenommen habe. Ich bin die Ehe eingegangen aus Menschlichkeit :(

burninghey  21.09.2016, 23:20
@zugegen

Ja, vor allem aus diesem Grund denke ich du hast die besten Chancen auf ein geringes Strafmaß. 

Ich würde mich, an Deiner Stelle, an die Ausländerbehörde wenden. Als Anwalt wäre einer für Familienrecht zuständig.

Leider hat er Dir ja nicht nur Schulden hinterlassen, sondern es könnte auch noch der Fall eintreten, dass er von Dir Unterhalt verlangen kann, falls er arbeitslos wird. Da hast Du Dir echt eine Laus in den Pelz gesetzt. Regel das für Dich so schnell wie möglich, eh noch mehr passiert.

Ich wünsche Dir gutes Gelingen und viel Glück.

zugegen 
Fragesteller
 21.09.2016, 23:03

Ja, das weiß ich jetzt im Nachhinein leider auch :( Hinterher ist man immer schlauer... Leider habe ich geglaubt, er sei ein guter Freund und hätte nie im Leben geglaubt, dass ich einfach nur ausgenutzt werde.

Kann man denn von jemandem Unterhalt verlangen, wenn rauskommt, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt hat? Hat man dann trotzdem irgendwelche Ansprüche?

Danke für die Antwort und den Beistand!

piadina  21.09.2016, 23:08
@zugegen

Ich fürchte, solange Du verheiratet bist, kann er im Fall der Fälle Unterhalt von Dir fordern - natürlich nur, wenn bei Dir was zu holen ist. Denn die Sache mit der Scheinehe muß ja sicher irgend einen Beweis haben.

Halt die Ohren steif!

zugegen 
Fragesteller
 21.09.2016, 23:12
@piadina

Da ich noch in Ausbildung bin und gerade mal so viel verdiene, dass ich mich über Wasser halten kann, habe ich wegen des Unterhalts keine Befürchtungen.

Die Scheinehe könnten mehrere Zeugen bezeugen und auch Emails oder Nachrichten zwischen mir und ihm würden das sicher leicht darlegen.
Ich weiß nur nicht, wie das alles passiert? Muss ich alles vorlegen oder werden von der Polizei all meine EMails durchsucht?

Musst nicht alle Fragen beantworten, vielleicht weiß jemand anderes dazu etwas?

Danke!

piadina  21.09.2016, 23:19
@zugegen

Wie die rechtliche Vorgehensweise ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Da mußt Du Dir professionelle Auskunft holen.

Aber Du kriegst das schon hin.

Du musst die Scheinehe vom Familiengericht aufheben lassen, damit Rechtsfolgen ausgeschlossen werden können.
Du brauchst unbedingt einen Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist.
Hole dir einen Beratungsschein beim Gericht

Siehe hierzu auch
http://www.anwalt-wille.de/2010/02/scheinehe-was-ist-das-und-was-hat-sie-fuer-folgen/

Ich habe das mal bei einer Freundin erlebt, da hilft nur zügiges Handeln deinerseits, um dich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Alles Gute

zugegen 
Fragesteller
 22.09.2016, 00:39

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Ich dachte bisher, eine Ehe "aufzuheben" ging nur in früheren Zeiten und geht heute nicht mehr. Der Text ist von 2010, ich muss mal recherchieren. Es ist aber ein wichtiger Hinweis, danke!

In der Zwischenzeit habe ich auch gefunden, dass ich Prozesskostenhilfe beantragen könnte. Das gibt mir ebenfalls Hoffnung.
http://fokus-familienrecht.blogspot.de/2011/06/bgh-auch-wer-bewusst-eine-scheinehe_16.html

aetnastuermer  27.09.2016, 12:42

"Aufhebung der Ehe" trifft nicht zu, die Ehe wurde ordnungsgemäß geschlossen.

zugegen 
Fragesteller
 22.11.2016, 18:41

habe nun einen anwalt beaftragt, dass er einen antrag auf aufhebung der ehe stellt aufgrund von scheinehe

Geh zur Polizei, die sagen dir alles,was nötig ist.