Schweigepflicht als Erzieherin gegenüber der Jugendhilfe

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre Sache deiner Gruppenleitung gewesen, evt. wäre der Mensch der Jugendhilfe der Gruppenleitung auch persönlich bekannt gewesen, dann kann es auch sein, das telefonisch das Thema "grob" angeschnitten wird.

Wenn es die Jugendhilfe tatsächlich am andern Ende war, hast du keine Daten preisgegen, die du nicht hättest erzählen dürfen.Zudem du insgesamt eh nichts negatives erzählt hast und über derartige Allgemeinplätze hinaus wohl nichts ausgeplaudert hast.

Gut, das du dir mal Gedanken gemacht hast und zukünftig wirst du nicht mehr so handeln, aber hier ist wohl nichts passiert.

ich hätte gesagt, dass ich erst rücksprache mit meiner/m vorgesetzten halten müsse und um die rückrufnummer gebeten. damit wäre ich dann zum chef/chefin und man hätte weitersehen können.

normal hast du das nicht,aber bei einer telefonischen auskunft wäre ich vorsichtig.

Eigentlich darfst du gar nichts sagen, auch die jugendhilfe muss einen bescheid haben der dich von der schweigepflicht entbindet

Du hast Schweigepflicht. Verweise sie das nächste Mal an deine Chefin.