Schwarzfahren und Medizinstudium.Problem?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund meiner Unwissenheit,dass das BW-Ticket der DB erst ab 09:00 des Geltungstags gültig ist, wurde mir heute morgen um 08:00 bei einer Fahrscheinkontrolle eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Ich bin Medizinstudent im 10. Semester und stehe kurz vor meiner Approbation. Da das "Erschleichen von Leistungen" eine Straftat darstellt, macht sich in mir die Befürchtung breit,dass es Schwierigkeiten mit meiner Approbation geben wird. Vor diesem Ereignis bin ich noch nie strafrechtlich aufgefallen. Werden sich für mich nun Probleme auftun,oder nicht und wenn ja,wie soll ich weiter fortfahren?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
6 Antworten
Einfach die Strafe zahlen, und das Thema ist vom Tisch. Eine Anzeige gibt es erst, wenn man mehrmals aufgefallen ist. Und selbst dann ist das Strafmaß zu gering um vorbestraft zu sein.
Guten Tag,
natürlich ist man bei einem bestimmten Strafmaß in Tagessätzen
von 91 Tagen vorbestraft. Selbst wenn diese Strafe zu einer Geldstrafe in z.
Bsp. 113 Tagessätzen zu a 50 € ausgesetzt wurde.
Das Studium Medizin kann man somit an den Nagel hängen;
dazu zählt auch Jura und alle sozialen Studienfächer.
Schwarzfahren ist zum Glück kein Kavaliersdelikt.
Du wirst keine Sanktion / Strafe erhalten, die auch nur ansatzweise gravierend genug ist, in das "normale" Führungszeugnis eingetragen zu werden. Daher wird es zum Einen das Prüfungsamt / die Ärztekammer nicht erfahren, und selbst wenn DU es ihnen erzählen würdest, interessierte es dort niemanden.
Also: Nächstes Mal besser hingucken - oder nicht erwischen lassen, und jetzt lieber wieder auf das letzte Stex konzentrieren!
Viel Erfolg!
Wenn es das erste Mal war, wird das sehr wahrscheinlich keine weiteren Konsequenzen haben, sofern du brav bezahlst.
Aber bitte: die Benützungsbestimmungen des BW-Tickets stehen nun mal deutlich auf dem Fahrausweis. Unwissenheit gilt da bestimmt nicht.
Mein Anliegen war es ja auch nicht mich der Unwissenheit als Ausrede zu bedienen, sondern vielmehr darum, ob das ganze folgenreiche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Das Bezahlen der Strafe stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.