Schwarzarbeit oder legales Vorgehen?

7 Antworten

Sprich keine Arbeitsverträge,

Du hast einen Vertrag. Er hat gefragt ob du Arbeiten kannst, du hast ja gesagt und gearbeitet = Vertrag. Das einzige was schriftlich erfolgen muss ist die Kündigung. Der Vertrag an sich, kann auch mündlich sein.

Geld bar auf die Hand, kein Angeben von irgendwelchen Versicherungsnummern, usw.

Wenn keinerlei versicherungsnummern verlangt wurden, kann man davon ausgehen, das er auch keine Sozial abgaben zahlt und das ist verboten. Wenn er sich auch keine Quittungen hat unterschreiben lassen das er dir Geld gegeben hat, kann er nicht mal nachweisen das er dir Lohn bezahlt hat.

Was soll ich jetzt tun? Ich will mich ja nicht selbst anzeigen, aber möchte auch nicht dafür belangt werden, weil ich davon wusste. Wo kann ich den Betrieb melden? Auch anonym?

Melden kannst du das bei Gewerbe Ämter, Polizei, oder womöglich auch bei dem jeweiligen Betriebsverband. Auch der Renten Kasse könnte man das melden, da der dadurch Beiträge verlorengegangen sind. Bedenke du bist die Person die es Meldet und hast selbst deswegen gekündigt, daher wird man dir nicht den Kopf abreißen deswegen. gewusst hast du gar nichts, du hast es nur geahnt und daraufhin gekündigt. Daher sind deine Argumente eigentlich unverständlich.

KrackeZwei23 
Fragesteller
 29.08.2015, 15:03

Hmm, auch wenn sie mir dafür nicht den Kopf abreißen sollten, habe ich immerhin zwei Tage dort schwarz gearbeitet. Kann mir dafür trotzdem was blühen?

PlueschTiger  30.08.2015, 12:16
@KrackeZwei23

Ich glaube nicht, denn du bist ja derjenige der es Meldet und bei 2 Tage kann man dir wohl kaum Vorsatz vorwerfen. Bedenke, wenn das stimmt sind auch die anderen die da Arbeiten Opfer.

Melden bei Zoll oder Finanzamt .... geht auch anonym

Du solltest diesen Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt melden, ob das auch anonym möglich ist, weiß ich allerdings nicht. Dir kann doch gar nichts passieren, Du warst da gerade mal 3 Tage.  Es ist ganz fest davon auszugehen, dass dieser AG Euch niemals angemeldet hattet, ihr hattet keinen Versicherungsschutz, da wurde nichts auf die Rente angerechnet - das ist geradezu kriminell. lg Lilo

Da der AG und nicht der MA für die Anmeldung zuständig ist, hast Du bei 3 Arbeitstagen wohl nichts zu befürchten. Aber Du kannst aj mal beim Zoll nachfragen, die bekommen sicher "große Ohren" wenn sie das hören.