Schwanger vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, darf ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen?

8 Antworten

du musst die Schwangerschaft nicht angeben beim Bewerbungsgespräch. Falls dich der AG nach einer Schwangerschaft fragen würde, dürftest du ihn sogar anlügen.Sobald du den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, ist er bindend. Trittst du die Ausbildung an, besteht für dich Kündigungsschutz auf Grund deiner Schwangerschaft. Auch innerhalb der Probezeit. Der 2. Teil einer Schwangerschaft besteht darin dass du dem AG umgehend von der Schwangerschaft unterrichten musst (es geht hier um die ganzen Schwangerschaftsmaßnahmen die ein Betrieb treffen muss..........) Bedeutet für dich, dass du es dem AG zeitnah mitteillen musst. Was diese ganze Konstellation für einen Einfluss auf deine Kollegen, das Betriebsklima und das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb kannst du dir bestimmt denken. Dass da eine 3 Jahre lange Ausbildung auch zum Spiessruten lauf werden kann, ist möglich. Klar bist du im Recht, aber die Frage stellt sich, ob du dir damit einen Gefallen tust....

eostre  25.12.2015, 20:22

Nicht ganz richtig, melden muss sie eine Schwangerschaft überhaupt nicht, es entgehen ihr dadurch natürlich die der besonderen Schutzbestimmungen aber das ist ihr Risiko.

tapri  26.12.2015, 09:16
@eostre

nicht richtig. es besteht die Meldepflicht. Früher umgehend nach Kenntnis einer Schwangerschaft. Heute ist die Karenzzeit länger

isebise50  26.12.2015, 20:01
@tapri

Tut mir leid, aber du liegst falsch tapri.

Im Gegensatz zur Meldepflicht des Arbeitgebers nach Kenntnis der Schwangerschaft gegenüber der zuständige Aufsichtsbehörde (idR Gewerbeaufsichtsamt) besteht für die werdende Mutter lediglich eine Sollregel.

Laut Mutterschutzgesetz besteht kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Schwangere dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.

Es kommt natürlich auch darauf an, WELCHEN Beruf du erlernen willst. Es gibt ja auch Beschäftigungsverbote für Schwangere.

Dein Ausbildungsvertrag ist ab dem Moment wirksam abgeschlossen, in dem beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben. Sollte in deinem Fall somit deine und die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Vertrag vorliegen, gilt der Vertrag. Dein Vertrag bleibt grundsätzlich trotz nachträglicher Schwangerschaft voll wirksam. Du bist laut Gesetz, nicht verpflichtet anzugeben, dass du SCHWANGER BIST! Wenn man es schon sieht, liegt es am Ausbildungsunternehmen ob ein JA oder ein NEIN kommt!!!

Der Vorteil ist dabei das du keine Probezeit mehr hast und sie dich nicht entlassen können, da du somit sofort den besonderen Kündigungsschutz hast als werdende Mutter.

Selbst wenn Du den Ausbildungsplatz bekommst, Du während der Probezeit auch nicht gekündigt wirst, gibt es aber dennoch ein grundlegendes Problem: Du darfst innerhalb Deiner Ausbildung nur maximal 10 % Fehlzeiten haben! Denn sowohl der Betrieb als auch die Berufsschule müssen Dir alle zur Prüfung notwendigen Fähigkeiten vermitteln können. Und bei Fehlzeiten von mehr als 10% sieht die Kammer hier meist ein Problem.

Wenn Deine Ausbildung nun 3 Jahre dauert, kannst Du Dir leicht ausrechnen, wie viele Zeiten Du insgesamt fehlen darfst.

MaggieSimpson91  25.12.2015, 13:16

Das ist so nicht allgemeingültig. Ich habe durch Schwangerschaft 6 Monate gefehlt bei 3 Jahren Lernzeit - da ich Abitur habe, konnten mein Chef und die IHK so tun, als ob ich verkürzt hätte (was um 1 Jahr möglich war) und ich konnte die Ausbildung regulär beenden.

isebise50  25.12.2015, 18:10

Ist abzusehen, dass die Auszubildende durch die Schwangerschaft häufiger fehlt, sodass sie die Abschlussprüfungen nicht schafft, kann sie bei der Aufsichtsstelle einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird dieser bewilligt, kann sie ihren Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt machen. Die Prüfungen finden alle sechs Monate statt.

Grundsätzlich besteht das allgemeine Verbot der Beschäftigung während der Schutzfristen sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung. Im Gegensatz zur Schutzfrist nach der Entbindung (absolutes Beschäftigungsverbot) handelt es sich bei dem Verbot vor der Entbindung um ein generelles Verbot. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverbot durch eine ausdrückliche Erklärung der Arbeitnehmerin, weiterarbeiten zu wollen, abdingbar ist.
Das kann sinnvoll sein, um Fehlzeiten auszugleichen und die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden.

ischdem  27.12.2015, 09:03

der handkuss hat die enzigstE richtige ANTWORT

isebise50  27.12.2015, 13:10
@ischdem

Es gibt von einzig keine Steigerung <Klugscheißermodus aus>

Hier sind einige sachlich richtige Antworten gegeben worden, auch komlpett falsche sind dabei und manche sehr von Schwarzmalerei geprägt.

Das sind aber gelegentlich auch die selben Leute, die am lautesten schreien: "Keine Ausbildung, aber ein Kind in die Welt setzen wollen und dann von meinen Steuergeldern leben..."

Zum Problem "Fehlzeiten" haben MaggieSimpson91 und ich mehrere mögliche und schon häufig gegangene Auswege aufgezeigt.

Ein Kind bzw. eine Schwangerschaft macht nicht automatisch alle Berufsaussichten zunichte!

Ich finde das geplante Vorhaben echt frech und dreist.Mit deiner SS hebelst du die Probezeit aus, und das finde ich wirklich nicht in Ordnung. Jeder- sowohl AG als auch AN sollte die Probezeit dazu nehmen um zu sehen ob es passt. Im Grunde könntest du dich jetzt während der Probezeit benehmen wie die Axt im Wald...oder ohne Ende krankfeieren usw...und der AG hat keine Chance dich loszuwerden...weil du schwanger bist.Ich finde auch ehrlich gesagt die Regelung nicht gut, dass man vor Unterschrift eine SS verschweigen darf. Ein AG plant mit einer neuen Stelle eine volle Arbeitskraft ein...und keine die in absehbarer Zeit wieder fehlen wird. Finde ich nicht ok so eine Vorgehensweise.