Schule ordnet Attestpflicht ab 1 Tag an. Was tun?

10 Antworten

Da kannst du nichts gegen machen, dein Mann hat Recht. Und eine Magen-Darm-Grippe hat ein Kind auch nicht alle zwei Wochen.

Die Fehlzeiten werden einfach so hoch gewesen sein, dass die Schule sich damit absichern will, dass du nicht wegen jedem Drücken irgendwo euer Kind direkt zuhause behältst. Es wird dir absichtlich umständlich gemacht, was in den meisten Fällen aber auch sinnvoll ist.

Sie war immer vom Arzt krank geschrieben. Hat also keinen Tag unentschuldigt gefehlt.

Wenn sie immer vom Arzt krank geschrieben war, dann muss es ärztliche Atteste gegeben haben.

Wo sind diese Atteste jetzt ? Ich vermute bei der alten Schule oder ?

Vielleicht kann man das auch mit Hilfe des behandelnden Arztes beweisen dass es Atteste gegeben hat.

Sage dieser Lehrerin sie soll die alten Atteste von der alten Schule anfordern, wenn sie sie so dringend haben will.

Ich bezweifle dass du dazu verpflichtet gewesen bist Fotokopien von den alten Attesten anzufertigen und für alle Zeiten aufzubewahren, insbesondere da ja damals niemand wusste dass ein Schulwechsel anstehen würde.

Wenn diese Lehrerin keine Ruhe gibt, dann einen Anwalt nehmen oder bei den Lokalzeitungen nachfragen ob sie an deiner Story interessiert sind, das klappt manchmal.

Lilienblume444 
Fragesteller
 01.07.2015, 05:12

Hallo ja natürlich gibt es diese Atteste. Die sind bei der alten Schule. es ist aber kein Problem mir diese in Kopie vom Arzt nochmal zu besorgen. ich weiß nicht ob der neuen Lehrerin diese vorliegen. Für mich klang es eher so als ob ihr die fehltage einfach zu viel wären Und deshalb will sie nun diese attestpflicht. was kann auf mich zukommen wenn ich dem nicht nachkomme?

DepravedGirl  01.07.2015, 05:19
@Lilienblume444

Also, wenn es diese alten Atteste gibt und sie außerdem mühelos nachgewiesen werden können, dann ist ja alles geklärt.

Bezieht sich diese neue Attestpflicht auf die Vergangenheit oder die Zukunft ?

Wenn das Kind krank ist, dann muss man halt zum Arzt gehen. Dann kann der Arzt ein Attest ausstellen lassen und der Schule vorlegen. In Zukunft wird so ein Fehlen als blau machen ausgelegt, je älter die Kinder werden. Das wird mit den Jahren auch unglaubwürdiger wenn die Eltern Entschuldigungsbriefe schreiben. Wenn Du so eine ablehnende Haltung gegenüber den Lehrern hast, wird sich das auch irgend wann auf Deine Tochter rüber springen. Man sollte nicht immer alles in Frage stellen, sondern es akzeptieren. Auch zum Wohle Deiner Tochter.

Ich stimme dir da voll und ganz zu. Eine schriftliche Entschuldigung von mir als Elternteil muss denen genügen. Wenn überhaupt, dann verlange ich es, dass diese Neuregelung für sämtliche Kinder der Schule gilt ohne jegliche Ausnahme und besonders auch für das Lehrerkollegium, die ja auch 2-3 Tage BLAU machen können. Ein Anruf reicht! Ne ne ne - gleiches RECHT für alle!

Aber besorgniserregend ist es schon mit diesem ständigen Theater wegen Magenverstimmungen. Da ist irgendwas im Busch und dem wollte ich mal auf dem Grund gehen. Das Kind quält sich ja nur und besonderslustig ist das sicherlich nicht. - Keine Ahnung.... eine Lactoseintoleranz oder sonst irgend eine Lebensmittelallergie. Also - das wollte ich aber mal genau wissen.  - Das kann alles mögliche sein. Bei einer Nichte von mir war auch sowas ähnliches, als sie noch recht jung war. Aus heiterem Himmel bekam die so riesig große rote Quaddeln am ganzen Körper die zwar nicht weh taten oder juckten, aber die sicherliche eine seelische Belastung für sie waren. Da gings ja schon los mit der Pubertät und so. Meine Schwester ist bald durchgedreht. Von Pontius nach Pilatus ist die gefahren und kein Arzt konnte ihr sagen was los ist..!? Erst in der Berliner Charité stellten sie fest, dass sie stumpf auf Erdbeeren allergisch reagiert. Egal wie - Konfitüre, Marmelade, Kuchen, Getränke oder direkt frisch vom Strauch.... alles löste diese Quaddeln aus, die allerdings nach 2-3 Tage aber wieder vollständig zurück gingen. Was es nicht alles gibt..!?

stinkertum  01.07.2015, 07:36

Ne ne ne - gleiches RECHT für alle!


ist allerdings nicht der Fall, ist ziemlich klar im Schulgesetz geregelt, zumindest in NRW, und das ist in anderen BL genauso:


https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf §43


Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.


Ja, diese Möglichkeit besteht, die Schule kann für jeden Tag ein Attest verlangen.