Schreiben an die Mieter /Gartenpflege

2 Antworten

Selbst wenn die Mieter sich vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet haben, darfst du ihnen Art und Umfang noch lange nicht vorschreiben. Das wäre ja fast so, also willst du ihnen vorschreiben, dass sie ihre Wohnung nur in rosa streichen dürfen.

Sitia35 
Fragesteller
 13.06.2013, 22:10

da haben Sie Recht. Deswegen bitte ich auch um einen Rat, wie ich den Mieter vorsichtig dass bei bringen kann. Wenn wir nichts tun, geht die Ligusterhecke( vor einem Jahr eingepflanzt, die brauch besonders viel Pflege jetzt am Anfang) und auch Rasen kaputt.

Sitia35 
Fragesteller
 13.06.2013, 22:15

ich meine, dass ist doch üblich bei den Reihenhäuser, dass jeder seinem Garten selbst pflegt. Ich rede nicht von die Grünfläche im Hof.

StupidGirl  13.06.2013, 22:21
@Sitia35

schau mal hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm

Aber ich bin ebenfalls der Ansicht, dass man in seinem Garten zumindest das nötigste tun sollte (auch wenn ich nicht gerade ein leuchtendes Beispiel bin), so dass er einigermaßen gepflegt aussieht.

Wenn wir nichts tun, geht die Ligusterhecke( vor einem Jahr eingepflanzt, die brauch besonders viel Pflege jetzt am Anfang) und auch Rasen kaputt.

Dann werden die Mieter das halt ersetzen müssen

tiggger88  14.06.2013, 08:27
@StupidGirl

was man denen sagen müsste

StupidGirl  14.06.2013, 11:59
@tiggger88

Der Fragesteller kann ja den Auszug aus dem o.g. Link ausdrucken, passenden Text markern und in seinem Rundschreiben dem Mieter zukommen zu lassen. Dann hat sein Schreiben Hand und Fuß und die Mieter schreien nicht empört auf, dass sich da jemand an ihnen bereichern will.

DAs wird wohl schwierig. Nicht das schreiben, aber das durchsetzen. Die Mieter können nur in dem MAße zur GArtenpflege verpflichtet werden, wie es im Mietvertrag rechtsverbindlich vereinbart wurde. "Schönes Aussehen" ist keine eindeutige Beschreibung.

Sitia35 
Fragesteller
 13.06.2013, 22:06

ich weiß, aber desto trotz, dass ist der erster Schritt. Es sind ja auch nicht alle Häuser betroffen. Bei einem oder anderen siehts gut aus... Lob an die Mieter darf im Schreiben meine Meinung nach, auch nicht fehlen. Im Mietvertrag ist auch vereinbart, dass jeder seine Gartenfläche selbst pflegt